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EU strebt ethischere Prüfungen von Sonnenschutzmitteln an

 

Ein Vergleich zweier Methoden zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors (LSF) von Sonnenschutzmitteln hat verdeutlicht, dass der Standard für In-vitro-Laborprüfungen zuverlässig und ethisch vertretbarer ist als Tests an menschlichen Probanden.

Die Ergebnisse sprechen für eine Umstellung auf Prüfverfahren für Sonnenschutzmittel, bei denen eine Schädigung der Probanden durch die Herbeiführung von Sonnenbrand mittels UV-Strahlung vermieden wird. Damit werden Innovationen gefördert und gleichzeitig sichergestellt, dass die auf den Markt gebrachten Produkte sicher und wirksam sind.

Wiederholbar und ethisch vertretbar

Um für eine breitere Anwendung von Prüfungen ohne Sonnenbrand zu werben, hat die Europäische Kommission kürzlich eine Kampagne finanziert, in deren Rahmen der Lichtschutzfaktor (LSF) und der UVA-Schutzfaktor von 74 Sonnenschutzprodukten (Sonnenschutzmittel sowie Tagescremes) unter Laborbedingungen (in vitro) geprüft wurden. Marktüberwachungsbehörden (MÜB) aus 11 EU-Ländern wählten die Produkte in Geschäften und im Internet aus.

Die Ergebnisse zeigten eine hohe Korrelation zwischen den In-vitro- und den In-vivo-Prüfungen, was die Zuverlässigkeit der erstgenannten Überprüfungen von LSF-Angaben untermauert.

Das verwendete In-vitro-Prüfverfahren (EN ISO 23675:2024) wurde im Dezember 2024 veröffentlicht. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, menschliche Probanden UV-Strahlung auszusetzen. Das Verfahren ist kostengünstiger als Prüfungen am Menschen und schneller. Eine zeitgleich veröffentlichte hybride Methode, HDRS, nutzt zwar menschliche Probanden, verursacht jedoch keinen Schaden. Im Rahmen dieser Prüfkampagne wurden lediglich die In-vitro- und die herkömmlichen In-vivo-Verfahren miteinander verglichen.

Bei den In-vitro-Prüfungen wird das Produkt auf zwei Arten von Acrylplatten – einmal geformt, einmal sandgestrahlt – aufgetragen, um eine der Haut ähnliche Textur zu erzielen. Die aufgetragene Produktmenge, die Art und Weise, wie das Produkt durch einen standardisierten Roboterfinger aufgetragen wird, sowie dieTemperatur und die Trocknungszeit werden streng kontrolliert. In-vitro-Prüfungen unterliegen zudem nicht den Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Probanden oder deren Hautzuständen, wie beispielsweise Hautbeschaffenheit, Feuchtigkeitsgehalt und Empfindlichkeit.

Entzündungshemmende Inhaltsstoffe

Ein weiterer Vorteil der In-vitro-Prüfung des LSF besteht darin, dass die Ergebnisse nicht durch das Vorhandensein entzündungshemmender oder beruhigender Inhaltsstoffe in manchen Produkten beeinflusst werden. Bei der LSF-Prüfung an Probanden wird deren Haut geringen Dosen von UV-Strahlung ausgesetzt, um ein Erythem (Rötung) hervorzurufen. Bestimmte entzündungshemmende oder beruhigende Inhaltsstoffe können diese Reaktion abschwächen oder verzögern, was zu einem künstlich erhöhten Lichtschutzfaktor führt.

Bei dieser In-vitro-Methode misst ein Spektralphotometer, wie viel UV-Strahlung den auf die Acrylplatten aufgetragenen Sonnenschutzfilm durchdringt. Der LSF wird anhand eines Algorithmus berechnet, der die Messwerte beider Plattentypen kombiniert.

Empfehlungen

Herstellern wird empfohlen, bei der Prüfung ihrer Produkte zur Bestimmung von LSF und UVA vorrangig Prüfverfahren zu wählen, die für menschliche Probanden keine Gefahr darstellen.

Die Einschränkung der In-vitro-Methode besteht darin, dass Sonnenschutzstifte und -puder derzeit nicht geprüft werden können. Normungsorganisationen sollten darauf hinarbeiten, den Anwendungsbereich nicht-invasiver Prüfverfahren auf diese Produktarten sowie auf Angaben zur Wasserbeständigkeit auszuweiten.

Die Einwirkung von ultravioletter Strahlung, einschließlich UVB- und UVA-Strahlung, stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird empfohlen, Sonnenschutzmittel als zusätzlichen Schutz zu verwenden und sich zudem im Schatten aufzuhalten, schützende Kleidung zu tragen sowie Sonneneinstrahlung während der Mittagsstunden zu vermeiden. Sie sollten ein Sonnenschutzmittel wählen, deren LSF und UVA-Schutz auf ihren Hauttyp und die Intensität der Sonneneinstrahlung abgestimmt sind. Vor dem Sonnenbad sollte Sonnenschutzmittel großzügig und gleichmäßig aufgetragen und regelmäßig nachgecremt werden.

Sonnenschutzmittel werden wissenschaftlich entwickelt und geprüft, und ihre Herstellung erfordert spezielles Fachwissen. UV-Filter müssen vor ihrer Verwendung geprüft und zugelassen werden. Daher sollten Sonnenschutzmittel nicht selbst hergestellt werden, da solche Produkte nicht auf ihren Schutzgrad geprüft werden und eine unzureichende Wirksamkeit ein Gesundheitsrisiko darstellt.

EU-weite Prüfung

Die Prüfung fand im Rahmen der Gemeinsamen Maßnahmen zur Konformität von Produkten (Joint Actions on Compliance of Products, JACOP) 2025 in der EU und den EFTA-Ländern statt. JACOP hilft MÜB, ihre Arbeitsmethoden zu harmonisieren, Produkte gemeinsam zu prüfen, Risiken zu bestimmen und Korrekturmaßnahmen durchzusetzen. Insgesamt wurden 11 Produkttypen bewerten.

\“Marktüberwachungskampagnen tragen dazu bei, Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und sicherzustellen, dass auf dem Binnenmarkt verkaufte Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind\“, sagt Vanessa Capurso, Referentin der GD GROW.

\“Die letztendliche Verantwortung dafür, dass Sonnenschutzmittel den auf ihren Etiketten angegebenen Schutz bieten, liegt jedoch bei der verantwortlichen Person.\“

AV

– Video 1: https://vimeo.com/1200122015/c7bcecd59d?ts=0&share=copy (16:9)

– Video 2: https://vimeo.com/1200122014/2731733983?ts=0&share=copy (1:1)

– Video 3: https://vimeo.com/1179197285/8a95298f31?ts=0&share=copy (B-Roll / No Audio)

https://ots.de/IhRIPX

Weiterführende Informationen per E-Mail an jacop2025@esn.eu

Pressekontakt:

David Crous
JACOP 2025 Press Officer
david.crous@esn.eu
+32470881037

Original-Contentvon: Marktüberwachung, übermittelt durch news aktuell

Posted by on 27. Juli 2026.

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Categories: Allgemein

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