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EU AI Act: Welche Pflichten für den Mittelstand jetzt gelten

Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende Regulierung für künstliche Intelligenz. Seit dem 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in Kraft und wird stufenweise anwendbar. Mit dem sogenannten Digital Omnibus hat die EU 2026 zentrale Fristen für Hochrisiko-Systeme nach hinten verschoben. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das mehr Planungsspielraum, aber keinen Grund zur Untätigkeit. Einige Pflichten gelten bereits heute, andere greifen unverändert zum 2. August 2026.

Vier Risikoklassen bestimmen den Aufwand
Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in vier Klassen ein: inakzeptables Risiko (verbotene Praktiken), hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.

Verbotene Praktiken wie Social Scoring sind bereits seit dem 2. Februar 2025 untersagt. Der Großteil der betrieblichen KI, etwa Textvorschläge oder Spamfilter, fällt in die Klasse mit minimalem Risiko und bringt keine zusätzlichen Pflichten mit sich. Für Chatbots und ähnliche Systeme mit begrenztem Risiko gelten vor allem Transparenzpflichten.

Was sich durch den Digital Omnibusändert
Der Digital Omnibus verschiebt die vollen Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI nach Anhang I ist der 2. August 2028 vorgesehen. Diese Verschiebung stand Mitte 2026 noch unter dem Vorbehalt der finalen Verabschiedung.

Wichtig: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50, etwa die Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten, bleiben weitgehend beim Stichtag 2. August 2026. Wer Chatbots einsetzt, sollte diese Kennzeichnung also unabhängig von den verschobenen Hochrisiko-Fristen vorbereiten.

Die KI-Kompetenzpflicht gilt schon heute
Oftübersehen wird Artikel 4. Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, unabhängig von der Risikoklasse. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichendes Wissen im Umgang mit KI verfügen, und diesnachvollziehbar dokumentieren.

Bei Verstößen gegen die strengsten Pflichten drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für die Geschäftsführung kann ein Verstoß zudem als Verletzung der Sorgfaltspflichten gewertet werden.

\“Die verschobenen Fristen sind kein Freibrief, sondern gewonnene Zeit. Wer seine KI-Systeme jetzt inventarisiert, die Risikoklassen bestimmt und die Mitarbeitenden schult, ist unabhängig vom genauen Stichtag auf der sicheren Seite.\“
Jochen Glunk, Geschäftsführung von KI Pioniere

Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt der EU AI Act vollständig?
Die Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Verbotene Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht gelten seit Februar 2025. Die vollen Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden durch den Digital Omnibus voraussichtlich auf den 2. Dezember 2027 verschoben (Stand Mitte 2026, finale Verabschiedung vorbehalten).

Welche Risikoklassen gibt es im EU AI Act?
Vier: inakzeptabel (verboten), hoch, begrenzt und minimal. Die Einordnung eines Systems entscheidetüber den gesamten Compliance-Aufwand.

Was müssen mittelständische Unternehmen jetzt konkret tun?
Eingesetzte KI-Systeme erfassen, die Risikoklassen bestimmen, Mitarbeitende schulen und die KI-Kompetenz dokumentieren. Für Chatbots gilt die Kennzeichnungspflicht weiterhin ab August 2026.

Posted by on 27. Juli 2026.

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Categories: Allgemein

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