Es geht nicht um das Kopftuch, es geht um die Reaktion darauf.

\“Wir als dfeug Berlin-Brandenburg sehen gute Gründe für ein Neutralitätsgebot beim Tragen hoheitlicher Abzeichen, im Einsatzdienst und im Publikumsverkehr. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Beschäftigten oder Zweifel an fachlichen Eignungen. Es geht darum, wie staatliches Handeln wahrgenommen wird\“, erklärt Manuel Barth, Vorsitzender der dfeug Berlin-Brandenburg.
Ob dieseÜberlegungen auf den Tätigkeitsbereich der betroffenen Kollegin zutreffen, darf bezweifelt werden. Diese Frage ist in der öffentlichen Debatte bislang kaum gestellt worden.
Eine Behörde muss Personalentscheidungen nüchtern, rechtlich fundiert und frei von ideologischen Zuschreibungen treffen können und zu diesen Entscheidungen stehen. Umso unverständlicher ist die Reaktion der Feuerwehr.
\“Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf.\“Quelle: BZ vom 29.06.2026 Diskussion in Berlin: Darf eine Feuerwehrfrau Kopftuch tragen? (https://www.bz-berlin.de/polizei/feuerwehrfrau-traegt-kopftuch-zur-uniform)
\“Die Kollegin hat sich mit Kopftuch beworben, im Auswahlverfahrenüberzeugt und versieht Dienst wie jede andere Kollegin auch. Wer sich als moderner und weltoffener Arbeitgeber präsentiert, muss auch den Mut haben, sich hinter die eigene Einstellungsentscheidung zu stellen. Aktuell fühlt es sich an, als würde man vor den Bus geworfen\“, so Barth.
\“Unwahrscheinlich ist, dass es in der Absicht der Kollegin lag, Gegenstand eineröffentlichen Debatte zu werden. Über das Neutralitätsgebot entscheidet der Gesetzgeber, nicht die Schlagzeile des Tages. Grundsatzfragen dürfen nicht auf dem Rücken einzelner Beschäftigter ausgetragen werden\“, betont Barth abschließend.
Pressekontakt:
Manuel Barth
01732035201
m.barth@dfeug.de
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Categories: Allgemein
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