Erstes Urteil gegen Fluggesellschaft wegen Handgepäck-Abzocke: Oberlandesgericht Hamm gibt Klage von Verbraucherschützern statt – vor finalen EU-Verhandlungenüber Passagierrechte

Der vzbv sieht sich durch das Urteil just vor dem Auftakt neuer EU-Verhandlungenüber Änderungen der Passagierrechte gestärkt.\“Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern\“, sagte Vorständin Ramona Popp zu\“noz\“.\“Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen.\“Schon, wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollten, zahlten sie oft drauf. Der vzbv hat auch gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir geklagt. Diese Urteile stehen noch aus.
In der Begründung des Urteils gegen Vueling Airlines wird darauf verwiesen, dass Handgepäck\“unverzichtbarer Bestandteil\“der Beförderung sei, für den\“kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen\“. Die Beschränkung auf nur ein kleines Handgepäckstück halten die Richter daher für unzulässig.
An diesem Montag beginnen in Brüssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten über eine Revision der Fluggastrechte. Die Regierungen haben einen ersten Vorschlag des Parlaments abgelehnt. Billig-Airlines sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr, günstige Tickets anzubieten, dann aber an der Gepäckbeförderung zu verdienen.
\“Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren\“, sagte vzbv-Chefin Pop zu\“noz\“.\“Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein.\“
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