Erlaubnispflichtige Waffen vererben – Was Jäger, Sammler und Sportschützen regeln sollten

Denn: Waffen gehen im Erbfall mit dem restlichen Vermögen automatisch auf die Erben über. Diese wissen häufig weder vom Vorhandensein noch vom Wert der Waffen – und besitzen in der Regel keine Waffenbesitzkarte. Sie sind dann verpflichtet, die Waffen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Es drohen empfindliche Bußgelder,wenn Fristen versäumt oder Pflichten nicht eingehalten werden.
Die sicherste Lösung ist daher eine testamentarische Regelung in Form eines Vermächtnisses: Dabei bestimmen Sie, wer Ihre Waffen bekommen soll – idealerweise jemand mit Sachkunde und entsprechender Erlaubnis. Wichtig ist auch, den zugehörigen Waffenschrank mit zu vererben und den Zugangscode rechtssicherzu hinterlegen.
Die Weitergabe des Codes zu Lebzeiten – etwa in einem versiegelten Umschlag – ist nicht zulässig. Besser: Verwahrung in einem Bankschließfach, bei einem spezialisierten digitalen Nachlassdienst wie LastHello oder Memoresa, oder in einer verschlüsselten Datei mit separater Schlüsselvergabe. Nur so stellen Sie sicher, dass zu Lebzeiten niemand Zugriff hat, aber nach Ihrem Tod ein legaler Zugang möglich ist.
Auch an die Aufbewahrungspflichten sollten Sie denken: Nur wer selbst berechtigt ist, darf Zugang zum Waffenschrank haben. Vermeiden Sie es daher, Codes oder Schlüssel offen zu hinterlassen – es drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch waffenrechtliche Probleme für Ihre Erben.
Die rechtssichere Vererbung von Waffen ist komplex – aber lösbar. Ich berate Sie gerne dazu. In meinem anwaltlich begleiteten Vorsorgepaket ist dieses Thema ebenso enthalten wie Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
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