EAC-Kommentierung zur neuen EU-Führerscheinrichtlinie

EAC-Präsident Holger Küster zur Reform der EU-Führerscheinregeln und europaweitem Führerscheinentzug:
Keine verpflichtendenärztlichen Untersuchungen
\“Wir begrüßen, dass das Europäische Parlament verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen beim Erwerb oder bei der Verlängerung des Führerscheins mehrheitlich eine Absage erteilt hat. Wir befürworten, dass Mitgliedstaaten künftig auf eine Selbstauskunft zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit setzen können. Anstelle verpflichtender ärztlicher Untersuchungen sollten ältere Autofahrer durch freiwillige Rückmeldefahrten und Auffrischungskurse ohne Angst vor einem Führerscheinentzug für die Risiken im Straßenverkehr sensibilisiert werden.
Digitaler Führerschein muss zeitnah umgesetzt werden
Die Einführung eines digitalen Führerscheins ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Wir hätten uns allerdings einen kürzeren Zeitrahmen für die Einführung des digitalen Führerscheins als Standard gewünscht. Die EU-Kommission muss sicherstellen, dass alle EU-Mitgliedstaaten diese Regelung zeitnah umsetzen, um einen digitalen Flickenteppich innerhalb der EU zu vermeiden. Ältere Menschen oder Personen ohne Smartphone dürfen durch die Digitalisierung nicht ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung, dass Autofahrer weiterhin das Recht haben, einen physischen Führerschein beantragen zu können.
Europaweite Einführung des Begleiteten Fahrens als Schlüsselfaktor
Positiv bewerten wir die europaweite Einführung des Begleiteten Fahrens. Das Begleitete Fahren ist ein echtes Erfolgsmodell, von dem Fahranfänger enorm profitieren und wichtige Fahrpraxis sammeln können. Eine gute Fahrausbildung und regelmäßige Fahrpraxis sind aus unserer Sicht entscheidender für die sichere Teilnahme amStraßenverkehr als pauschal festgelegte Altersgrenzen.
Null-Promille-Grenze für Fahranfänger: Chance verpasst
Wir kritisieren, eine europaweite Null-Promille-Grenze für Fahranfänger nicht konsequent umgesetzt wurde. Alkohol und Drogen am Steuer gehören zu den Hauptursachen schwerer Unfälle. Wir hätten uns in der Gesetzgebung mehr Klarheit gewünscht: Wer trinkt oder kifft, fährt nicht. Dies sollte für alle Fahranfänger in Europa gelten.
Europaweiter Führerscheinentzug ausschließlich bei schweren Verkehrsverstößen
Grundsätzlich befürworten wir den europaweiten Führerscheinentzug bei schweren Verkehrsverstößen als Maßnahme mit Signalwirkung für mehr Sicherheit auf Europas Straßen. Allerdings sollte ein europaweites Fahrverbot nur dann gelten, wenn es sich um ein schweres Delikt handelt – alsoeines, für das man auch nach nationalem Recht im Heimatland den Führerschein verlieren würde.\“
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