DGFG veröffentlicht Jahresbericht 2025: Starker Anstieg in der Gewebespende / DGFG realisiert 12 Prozent mehr Gewebespenden in 2025

In 2025 erhielt die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) insgesamt 62.265 Meldungen potenzieller Spender:innen. Im Rahmen der 12.161 Aufklärungsgespräche stimmten 4.598 Menschen einer Gewebespende zu. Das entspricht einer Zustimmungsquote von 37,8 Prozent. Noch immer treffen dabei zum Großteil die Angehörigendie Entscheidung anhand des mutmaßlichen Willens der Verstorbenen: im Falle einer Zustimmung waren es 69 Prozent und im Falle einer Ablehnung waren es rund 63 Prozent. Rund 31 Prozent der Verstorbenen haben ihren Willen zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert oder mündlich mitgeteilt.\“Das ist noch immer zu wenig. Angehörige können in der Entscheidungsfindung nur entlastet werden, wenn der eigene Wille bekannt ist. Dazu genügt ein Gespräch in der Familie. Ein Eintrag im Organspende-Register oder ein ausgefüllter Organspendeausweis schaffen ebenfalls Klarheit\“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.
Abfrage des Organspende-Registers in Kürze auch für Gewebeeinrichtungen möglich
Mit dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zurÄnderung des Transplantationsgesetzes und den darin festgeschriebenen Novellierungen zum 1. Juni 2026 erhalten auch Ärztinnen und Ärzte der Gewebeeinrichtungen das Recht, das Organspende-Register abrufen zu dürfen. Das Erklärendenportal ist bereits seit März 2024 für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Bislang haben auf www.organspende-register.de 555.146 Menschen ihre Entscheidung digital hinterlegt[1]. Das entspricht gerade einmal 0,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland[2]. Die Abfrage des Organspende-Registers bedeutet auch für die Gewebespendeeinen Zwischenschritt im Spendeprozess. Nach Prüfung der Meldungen potenzieller Spender:innen auf medizinische Ausschlussgründe erfolgt zukünftig die Abfrage des Organspende-Registers. Erst nach einer Abfrage erfolgt das Aufklärungsgespräch. Wurde ein Widerspruch im Register hinterlegt, endet an dieser Stelle der Prozess und Angehörige werden nicht kontaktiert.\“Welchen Effekt dieser zusätzliche Arbeitsschritt für die Gewebespende bedeutet, bleibt abzuwarten. Feststeht, dass mit der Registerabfrage neben den hohen, kostspieligen Technikanforderungen sehr viele Personalressourcen verbunden sind. Allein wir als DGFG rechnen mit 60 bis 70 Abfragen pro Tag\“, hält Martin Börgel fest.
Weiterhin hoher Bedarf an Herzklappen aus der Gewebespende
In 2025 erhielt die Vermittlungsstelle der DGFG 423 Anfragen für eine Herzklappe. Dabei konnte sie mit 204 zur Transplantation abgegebenen Herzklappen nur etwas weniger als die Hälfte der Anfragen bedienen.\“An dieser Stelle wird der Mangel an humanem Spendergewebe ganz besonders deutlich. Die Kliniken benötigen deutlich mehr Herzklappen in der Patient:innenversorgung und damit auch mehr Gewebespenden\“, so Martin Börgel. Ärzt:innen setzen Herzklappen in der Behandlung kindlicher Herzklappenfehler oder bei dem Ersatz degenerierter oder infizierter Herzklappen ein. Im Gegensatz zu mechanischen Herzklappen ist keine Einnahme blutverdünnender Medikamente notwendig. Auch das Infektionsrisiko ist deutlichgeringer. Je nach Alter können Spenderherzklappen bis zu 20 Jahre im Körper der Transplantierten voll funktionsfähig bleiben[3].
Download Jahresbericht (https://gewebenetzwerk.de/jahresbericht/)
Download Pressemitteilung (https://gewebenetzwerk.de/dgfg-veroeffentlicht-jahresbericht-2025/)
Hinweis an die Redaktion: Weitere Zahlen zur Gewebespende sowie Bildmaterial zu finden unter https://gewebenetzwerk.de/presse-download/
Über die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner:innen und ihrer Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in Deutschland.
[1] Stand 18.05.2026, Zugriff am 26.05.2026 unter https://ots.de/kSIPD3
[2] Bevölkerungsstand vom 30.09.2025, Zugriff am 26.05.2026 unter https://ots.de/uvREzv
[3] Department of Health, The Information Centre, The Congenital Heart Website, Central Cardiac Audit Database. Comparison of survival for patients receiving homograft, mechanical and bioprosthetic valve replacements, 1996-2005.
Pressekontakt:
Kristin Kleinhoff
Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
Leitung Unternehmenskommunikation
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Original-Contentvon: Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH, übermittelt durch news aktuell
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