Deutschland und der Post-6AMLD-Zugang zu UBO-Daten: Was Unternehmen 2026 wissen müssen
Jahrelang war der Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte in Deutschland eine einfache Sache: einloggen und suchen. Diese Zeit ist vorbei. Seit der Gerichtshof der Europäischen Union 2022 den uneingeschränktenöffentlichen Zugang zu UBO-Registern für unzulässig erklärt hat, hat sich die Lage grundlegend verändert–und Deutschland hinkt bei der Umsetzung noch immer hinterher. Für Compliance-Teams, die mit deutschen Unternehmen arbeiten, bietetGBRISeinen praktischen Weg, offizielle Registerdokumente als Teil eines effizienteren Due-Diligence-Prozesses zu beschaffen.
Die Zugangsregeln haben sich geändert–doch Deutschland zieht noch nach
Die 6. Geldwäscherichtlinie hat einen neuen EU-weiten Rahmen für den Zugang zu Registern wirtschaftlich Berechtigter eingeführt, der auf dem Prinzip des berechtigten Interesses basiert–und nicht mehr auf einem offenenöffentlichen Zugang. Die erste Umsetzungsfrist war der 10. Juli 2025. Deutschland hat diese Frist verpasst. Im September 2025 leitete die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und zehn weitere Mitgliedstaaten wegen unvollständiger Umsetzung ein.
Zwei weitere Termine sind relevant: Ab November 2026 müssen UBO-Register auf Anträge mit berechtigtem Interesse innerhalb von 12 Arbeitstagen antworten. Derübergeordnete Umsetzungszeitraum der 6. AMLD läuft bis Juli 2027.
Was sich in der Praxis verändert hat
Das Transparenzregister bleibt Deutschlands zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten. Die 25-Prozent-Schwelle für Eigentum und Kontrolle hat sich nicht geändert– geändert hat sich der Zugang. Das EUGH-Urteil von 2022 beendete den uneingeschränktenöffentlichen Zugang; die 6. AMLD schuf anschließend den neuen harmonisierten EU-Rahmen und die Fristen dafür, wie das kontrollierte Zugangssystem künftig funktionieren soll.
Deröffentliche Zugang erfordert nun grundsätzlich ein dokumentiertes berechtigtes Interesse, während Behörden und Verpflichtete weiterhin auf der Grundlage ihrer gesetzlichen Rollen Zugang haben. Für Compliance-Teams bei regulierten Unternehmen ist diese Unterscheidung wichtig–sie bedeutet aber auch, dass der Zugang nicht mehr so unkompliziert ist wie früher und die Dokumentation und Nachweisführung von Anfragen an Bedeutung gewonnen hat.
Der praktische Ausweg: Verifizierung auf Basis offizieller Dokumente aufbauen
Offizielle deutsche Unternehmensunterlagen sind weiterhinüber das Registersystem verfügbar: Registerauszüge und hinterlegte Gesellschaftsunterlagen–darunter Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten und Angaben zu Geschäftsführern– über das Handelsregister und das Registerportal, sowie Jahresabschlüsseüber das Unternehmensregister. Für die meisten Due-Diligence-Szenarien, die sich auf rechtliche Existenz, finanzielle Lage und Zeichnungsbefugnis konzentrieren, decken diese Dokumente das Wesentliche ab. Die Analyse der wirtschaftlich Berechtigten kann anschließendüber den Weg des berechtigten Interesses ergänzt werden, wo dies tatsächlich erforderlich ist.
Ein praktischer Hinweis: Obwohl die deutschen Registerportale englischsprachige Oberflächen anbieten, sind die Quelldokumente selbst auf Deutsch. Für internationale Teams spart ein Workflow, derÜbersetzung und Dokumentenabruf kombiniert, erheblich Zeit.Die KI-gestützte Dokumentenübersetzung ist inzwischen Teil des GBRIS-Workflowsund umfasst deutschsprachige Unterlagen.
Was das für Prüfpfade bedeutet
Regulierungsbehörden und Prüfer wollen nicht nur wissen, welche Informationen beschafft wurden, sondern auch wie. Dokumente, die direkt aus offiziellen deutschen Registern stammen–unverändert, nicht aggregiert oder aus Datenbanken Dritter gecacht–bieten eine klare Nachvollziehbarkeit, wenn Sie Ihren Due-Diligence-Prozess belegen müssen. Für Teams, die regelmäßig deutsche Lieferanten, Geschäftspartner oder Investitionszieleüberprüfen, ist das ein relevanter Faktor.
Ausblick
Die Umsetzung der 6. AMLD in Deutschland wird sich durch 2026 und bis in das Jahr 2027 hinein weiterentwickeln. Die ab November 2026 geltende Bearbeitungsfrist wird Anträge mit berechtigtem Interesse berechenbarer machen. Bis dahin bleiben offizielle Unternehmensdokumente die verlässlichste Grundlage für dieÜberprüfung deutscher Geschäftspartner.
Wenn Ihr Team einen schnelleren Weg benötigt, um offizielle deutsche Registerdokumente–Handelsregisterauszüge, Jahresabschlüsse, Gesellschaftsunterlagen–zu erhalten, ohne direkt mit deutschen Registerworkflows und deutschsprachigen Quelldokumenten arbeiten zu müssen, lohnt sich ein Blick aufgbris.com.
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.