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Deutsches Kinderhilfswerk: Mit Demokratiefördergesetz zivilgesellschaftliche Demokratieförderung langfristig sichern

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich nachdrücklich für die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes aus, mit dem eine verbesserte Rechtsgrundlage zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft geschaffen werden sollte. Ein solches Gesetz ist gerade angesichts aktueller Kürzungen bei der Demokratieförderung und Bedrohungen von Demokratieprojekten aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend erforderlich. Es braucht eine nachhaltige Absicherung der bislang oft prekären Strukturen im Bereich der Demokratieförderung durch den Bund, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene sowie in strukturschwachen Bundesländern und unter Einbezug aller Alters- und Bevölkerungsgruppen. Nur so kann Demokratieprojekten eine langfristige Perspektive geboten und eine Abkehr von der bisherigen Praxis kurzfristiger Projektförderungen erreicht werden.

\“Unsere Demokratie wird getragen durch eine Kultur demokratischen Miteinanders, sie lebt deswegen vor allem auch von einer aktiven, handlungsfähigen, vielfältigen Zivilgesellschaft und dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Kinder sind hier explizit als Teil von Gesellschaft eingeschlossen, denn Demokratie muss begriffen werden als die Beteiligung möglichst aller gesellschaftlichen Gruppen an den Angelegenheiten des öffentlichen Lebens, und damit auch aller Altersgruppen. Kinder sind in diesem Zusammenhang nicht als eine Altersgruppe zu begreifen, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern die bereits als Kinder konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis sind\“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Bundestagsdebatte über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen\“Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen\“.

\“Wir brauchen ein praxistaugliches Demokratiefördergesetz, um die Grundprinzipien unserer Demokratie zu stärken und eine inklusive, partizipative Gesellschaft über alle Altersgrenzen hinweg zu fördern. Ein solches Gesetz wäre auch ein starkes gesellschaftliches Signal, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt und die Rechte allerMenschen respektiert werden. Deshalb setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk mit aller Vehemenz für ein Demokratiefördergesetz mit nachhaltigen und finanziell angemessen ausgestatteten Förderstrukturen ein, die demokratische Bildung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützen. Dies ist essenziell, um auch zukünftig demokratische Werte aktiv zu pflegen und vor allem zu leben. Insbesondere für marginalisierte Gruppen sind inklusive, leicht zugängliche Angebote und Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene wichtig. Ein Demokratiefördergesetz muss zu guterLetzt aber nicht nur finanzielle Fördermöglichkeiten berücksichtigen, sondern auch einen rechtlichen Rahmen absichern, der die demokratische Bildung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen stärkt. Zudem muss die bereits bestehende Infrastruktur der Landeszentralen für politischeBildung beibehalten und gestärkt werden\“, so Krüger weiter.

\“Das alles schaffen wir am besten mit einem gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe. Dieser Auftrag muss mit einer verlässlichen, sicheren und dauerhaftenFinanzierung entsprechender Programme in Form von längeren und mehrjährigen Förderperioden sowie struktureller Unterstützung einhergehen. Da Demokratie als prozesshaft zu betrachten ist, kann so gewährleistet werden, dass diese Programme und Initiativen fortwährend evaluiert und weiterentwickelt werden, um auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen adäquat reagieren zu können. Die bisherige Förderpraxis von modellhaft angelegten Projekten oder von zeitlich befristeten Strukturprojekten stellt die Arbeit der Zivilgesellschaft demgegenüber vielmals vor große Unsicherheiten. Zudem sollte als Ergänzung zu Projektförderungen auch eine institutionelle, projektungebundene Förderung bereits etablierter Instanzen zur Demokratieförderung dringlichst ausgebaut werden\“, sagt Thomas Krüger.

Weitere Informationen und Rückfragen:

Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail: presse@dkhw.de
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Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 18. Dezember 2025.

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Categories: Allgemein

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