Deutsch-palästinensisches Ehepaar verklagt Auswärtiges Amt wegen Gaza-Ausreise

Das Außenministerium beruft sich bei Fällen wie diesem auf das Konsulargesetz, das eine Evakuierung von allein reisenden Nicht-Deutschen aus Krisengebieten nicht vorsehe. Auf Anfrage von rbb24 Recherche betont das Außenministerium:\“Sämtliche Ausreisen aus Gaza bedürfen entsprechender Ausreisegenehmigungen durch israelische Stellen.\“
Die israelischen Behörden stehen nach eigener Aussage einem Ehegattennachzug nach Deutschland nicht im Wege. Sie verlangen lediglich eine Zusage, dass Deutschland bereit ist, ein Visum zu erteilen. Eine Sprecherin der israelischen Botschaft in Berlin schreibt auf Anfrage von rbb24 Recherche, die zuständige Behörde COGAT (Coordination of Government Activities in the Territories)\“ermöglicht und erleichtert (…) die Ausreise von Bewohnern des Gazastreifens über Israel in Aufnahmeländer weltweit.\“Dazu bedürfe es\“eines offiziellen Ersuchens eines Aufnahmelandes\“und einer Sicherheitsüberprüfung. Weiter heißt es:\“Stand heute wurde von keinem europäischen Land, einschließlich Deutschland, ein Antrag auf Ausreise eines Einwohners aus Gaza gestellt, um ein Visum zu beantragen.\“
Kritik an der Haltung des Auswärtigen Amtes kommt von den außenpolitischen Sprechern der Linken und Grünen Bundestagsfraktionen. Clara Bünger von der
Linken betont, der deutsche Staat müsse\“schnell und unbürokratisch\“einen Familiennachzug nach Deutschland ermöglichen. Stattdessen stoße das Auswärtige Amt die Betroffenen mit seiner Verfahrensweise vor den Kopf. Auch die grüne Außenpolitikerin Luise Amtsberg kritisiert die\“bürokratische Starrheit des Auswärtigen Amtes\“und fordert Verhandlungen mit Israel undÄgypten zur Lösung solcher Fälle. Jürgen Hardt von der CDU/CSU-Fraktion will sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern, eine Stellungnahme der SPD lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Unterstützung erfährt die Haltung des Auswärtigen Amtes von Seiten der AfD. Deren außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmeier erklärt auf Anfrage von rbb24-Recherche, das Ministerium handle korrekt. Das Grundrecht auf Ehegattennachzug müsse nach AfD-Auffassung darüber hinaus\“angepasst und flexibilisiert\“werden, um\“Massenmigration\“zu beschränken.
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