Deponie-Protest erwacht im Jahre 2025 erneut

In diesem Zusammenhang wurden der Neunkirchner Bürgermeister Fankhänel mehrfach und Herr Martin (Jurist der Regierung von Mittelfranken) angesprochen. Dabei wurden viele interessante und teils völlig neue Sachverhalte in Erfahrung gebracht.
Die Deponien in Neunkirchen gibt es seit den 1960er Jahren, deren Lauf- und Nutzungszeiten immer wieder verlängert wurden. Doch jetzt vollzieht man, still und heimlich, eine ergänzende Anpassung der Deponie (Kasette 2, im letzten Bauabschnitt), modernisiert die Deponiegas-Behandlungsanlage und hat bereits vorher mit viel finanziellem Aufwand (ohne abschließende Genehmigung der Regierung v. Mfr.)den Wertstoffhof erheblich erweitert, modernisiert und ausgebaut. All dies erfolgt bis heute ohne öffentliche Beteiligung; eine Plangenehmigung wird als unnötig erachtet, die Umweltverträglichkeitsprüfung sieht keine Nachteile für Umwelt und Grundwasser o. ä. und die Notwendigkeiteiner Planfeststellung bzw. Plangenehmigung wird (deshalb) von vorneherein ausgeschlossen. Deshalb wird auch einer weitergehende öffentliche diskussion rigoros ausgeschlossen bzw. unmöglich gemacht.
Bisher wurde vermutet, dass die Gemeinde eine Klage gegen die Modernisierung des Anpassungsbereiches erhoben hat. Auf Nachfrage wurde jedoch mitgeteilt, dass es keine Klage gibt. Zwar gebe es einen Rechtsanwalt, welcher auch ein Schreiben an die Regierung formuliert hätte, aber trotzdem von keinerlei Erfolgsaussichten für die Gemeinde ausgeht. Dies hätte der Anwalt auch dem Gemeinderat mitgeteilt. Deshalb lehnt der Gemeinderat u. a. weiterhin eine Beauftragung des Rechtsanwaltes und eine Klage ab.
Es gibt ein Antwortschreiben der Regierung, dessen Einsicht der Bürgermeister weiterhin vehement ablehnt.Im Tenor dürfte darin stehen, dass es keiner Planfeststellung (nach § 35 Abs. 2 KrWG) und erst recht keiner Plangenehmigung bedarf. Auch der Betreiber, die Landkreisverwaltung, verweigert die Einsichtnahme.
Auch die Modernisierung der Deponiegas-Anlage wird aufgrund der UVP nichtöffentlich umgesetzt. Über viele Jahre wurde das Deponiegas von einer Neunkirchener Firma behandelt und als energie genutzt. Seit einem Defekt der Druckleitung steht dieser Entsorgungsweg nicht mehr zur Verfügung, auch gibt es seit dem 1.3.26 neue Vorschriften bzgl. dieser Art der Entsorgung.
Erstmals wurde kürzlich durch die Abfall-Abteilung des Landratsamtes die 120-seitige Dokumentation der geplanten Baumaßnahmen, welche mitlterweilen umgesetzt sind, übermittelt. Die Dokumentation ist sehr gut und die Maßnahmen sind sinnvoll, ABER bei dieser Deponie und an diesem Standort in keinsterweiseausreichend, um das Grundwasser dauerhaft und sinnvol zu schützen.
All diese Maßnahmen bedeuten, dass der Deponiestandort Neunkirchen noch für die nächsten Jahrzehnte genutzt werden soll; diesmal jedoch vor allem für inhärte Abfälle aus der Müllverbrennung, Problem-Müll wie z. B. Asbest u. ä., aus der Stadt Nürnberg, deren weiterem Umland, sowie dem Landkreis Nürnberger Land.
Wiedereinmal werden vollendete Tatsachen geschaffen. Dies nicht nur unfair gegenüber der Neunkirchener Bevölkerung sondern erneut wird die Trinkwassergefährdung der Neunkirchner Brunnen geleugnet und ignoriert. All dies passiert auf eine Art und Weise, wie es früher (vor ca. 30 Jahren) zu keiner Zeit erfolgt ist. Damals war zumindest die öffentliche Beteiligung sehr wichtig. In den letzten Jahren wurde die Öffentlichkeit über die Presse informiert, eine öffentliche Information und Bürgerbeteiligung durch die Gemeinde und den Landkreis war zu keiner Zeit beabsichtigt und gewollt.
Die Regierung von Mittelfranken stimmte ebenso einer weiteren Verfüllung der Deponie Neunkirchen zu, obwohl sie per Gesetz bei einer wesentlichen(!) Änderung verpflichtet ist, dieses Verfahren öffentlich zu machen, und mindestens im Rahmen einer Plangenehmigung zu prüfen und die Fachstellen (z. B. das Wasserwirtschaftsamt u. ä) zu beteiligen und anzuhören.
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