Das sollten Autobesitzer zur Hauptuntersuchung Auto wissen–Gutachterix Sonthofen

Hauptuntersuchung muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden
Eine Hauptuntersuchung ist für jedes Auto in Deutschland in regelmäßigen Zeitabständen erforderlich. Die gesetzlichen Vorschriften zur HU unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp: Während ein PKW-Neufahrzeug erstmalig nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung und anschließend alle zwei Jahre geprüft werden muss, gelten für Lkw und Busse strengere Vorschriften. Unabhängig vom Fahrzeugalter müssen diese Fahrzeugtypen häufig jährlich zur HU. Auch bei Anhängern über und unter 3,5 Tonnen gibt es Unterschiede: So brauchen Anhänger unter 3,5 Tonnen nach der ersten HU ebenfalls drei Jahrenach der Erstzulassung wieder zur HU und danach alle zwei Jahre, während Anhänger über 3,5 Tonnen je nach Fahrzeugklasse häufiger geprüft werden müssen.
Darf die Hauptuntersuchungüberzogen werden?
Wenn die Hauptuntersuchung fällig ist, sollten Autobesitzer nicht lange warten – denn diese darf lediglich bis zu zwei Monate nach Prüfungsdatum überzogen werden. In diesem Zeitraum brauchen Autobesitzer keine Strafen zu befürchten, können allerdings ein Bußgeld bei abgelaufenem TÜV-Aufkleber erhalten. „Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit einem deutlich höheren Bußgeld sowie auch mit Punkten in Flensburg rechnen“, so die Gutachter von Gutachterix Sonthofen. Daneben steigen auch die Kosten für die Prüfung selbst, wenn der TÜV über einen längeren Zeitraum überzogen wurde.
Was passiert, wenn das Fahrzeug durch die HU fällt?
Wenn das eigene Auto durch die Hauptuntersuchung fällt, darf es nicht länger im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, bis alle Mängel behoben worden sind. Ein Fahrzeug ist nicht verkehrstauglich oder vorschriftsmäßig, wenn die Bremsen defekt sind, Beleuchtung fehlt oder kaputt ist, sich Rostschäden am Fahrgestell befinden oder bei beschädigten Reifen. In der Regel erhalten Autofahrer eine Mängelliste von der Prüfstelle, auf der alle Mängel spezifisch aufgelistet sind. Diese Mängel müssen in einer Werkstatt behoben werden, ehe das Fahrzeug erneut zur HU darf. In einigen Fällen erhalten Autofahrer auch vorläufig eine Plakette, müssen die Mängel aber trotzdem in einem festgelegten Zeitraum reparieren lassen.
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