CSU-Fraktion: Engagement von pensionierten Polizeivollzugsbeamten und Feuerwehrleuten imöffentlichen Dienst erleichtern

CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek betont:
\“Wer sein Leben lang Verantwortung getragen hat, sollte im Ruhestand nicht gebremst, sondern ermutigt werden, sich weiter für die Gesellschaft einzusetzen. Mit der Neuregelung ermöglichen wir auch Beamtinnen und Beamten mit vorgezogener Altersgrenze, im Ruhestand im öffentlichen Dienst freiwillig weiterzuarbeiten, beispielsweise als Kontrolleur eines Jobcenters, ohne dass es gleich zu einer Kürzung der Pension kommt. Dies ist ein Schritt, der Erfahrung anerkennt und Engagement belohnt.\“
Alfred Grob, stellvertretender Vorsitzender des AusschussesÖffentlicher Dienst, erläutert:
\“Dienst endet nicht mit dem letzten Arbeitstag. Er lebt weiter in dem Willen, etwas für die Gemeinschaft zu tun. Bislang wird bei den Hinzuverdienstgrenzen jeder Monat einzeln betrachtet, solange man noch nicht die allgemeine Regelaltersgrenze erreicht hat. Das ist ungünstig, wenn man gar nicht das ganze Jahr lang arbeitet. Für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, die die Regelaltersgrenze erreichen, wird ein Hinzuverdienst im öffentlichen Dienst deshalb bereits jetzt auf Jahresbasis betrachtet und gleichmäßig auf die Monate verteilt. Davon sollen jetzt auch diejenigen von Anfang an profitieren, die aufgrund ihrer besonderen Tätigkeit eine frühere Altersgrenze haben. Das betrifft Beamtinnen und Beamte aus dem Polizeivollzugsdienst, dem feuertechnischen Dienst, dem Strafvollzug und Teilen des Verfassungsschutzes. Ich freue mich, wenn es sich künftig für diese Gruppen noch mehr lohnt, sich auch im Ruhestand weiter im öffentlichen Dienst zu engagieren.\“
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