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Care-Arbeit und Teilzeit: langfristige Folgen für Frauen

 

Pflege von Angehörigen offiziell anerkennen lassen
Wer Angehörige pflegt, reduziert nicht selten die Arbeitszeit oder verlässt den Beruf vorübergehend ganz. Zwar gibt es gesetzliche Regelungen wie Pflegezeit oder Familienpflegezeit, diese sind jedoch meist unbezahlt oder nur eingeschränkt finanziell abgesichert. Denn Rentenansprüche entstehenlaut den ARAG Experten nur, wenn die Pflege offiziell anerkannt ist. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an zwei Tagen und maximal 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit. Die Meldung erfolgt über die jeweilige Pflegekasse. Für den Antrag werden unter anderem medizinische Berichte des Pflegebedürftigen benötigt sowie Angaben zum Umfang der Pflege. Hierbei kann laut ARAG Experten ein Pflegetagebuch helfen, in dem Pflegemaßnahmen und -aufwand dokumentiert werden.

Wer wie viel in Teilzeit arbeitet
Laut Statista gingen im Jahr 2024 rund 13 Millionen aller Erwerbstätigen in Deutschland einer Teilzeittätigkeit nach – das entspricht rund 31 Prozent. Knapp ein Drittel der weiblichen Erwerbstätigen arbeitet aus familiären Gründen in Teilzeit, also um Kinder oder andere Angehörige zu betreuen. Bei den Männern liegt dieser Anteil bei sieben Prozent. Viele Beschäftigte arbeiten aus familiären oder organisatorischen Gründen in Teilzeit. Nur ein vergleichsweise kleiner Anteil gibt an, unfreiwillig in Teilzeit zu sein, weil keine Vollzeitstelle gefunden wurde.

Vor allem jüngere vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben den Wunsch nach Teilzeit: Während bei den unter 40-Jährigen 57 Prozent nichts dagegen hätten, die Arbeitsstunden zu reduzieren, waren es bei den über 40-Jährigen 49 Prozent der Vollbeschäftigten, die den Wunsch nach Teilzeit äußerten.

Weniger Einkommen, größere Rentenlücke
Teilzeit wirkt sich unmittelbar auf das Einkommen aus. Hinzu kommt, dass Frauen im Durchschnitt 16 Prozent weniger verdienen als Männer. Ursachen sind unter anderem familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, häufige Teilzeitbeschäftigung und die Konzentration auf schlechter bezahlte Branchen. Die Folge: Wer weniger verdient, zahlt automatisch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. So entsteht für Frauen im Laufe des Berufslebens eine erhebliche Rentenlücke.

Teilzeit mit langfristigen Folgen
Teilzeitarbeit erleichtert zwar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, kann aber Karrierechancen mindern. Denn neben dem geringeren Einkommen sinken oft auch die Chancen auf beruflichen Aufstieg. Zudem fallen betriebliche Zusatzleistungen wie Boni oder betriebliche Altersvorsorge niedriger aus oder entfallen ganz.

Steuerklasse und Ehegattensplitting
Die Wahl der Steuerklasse hat erhebliche Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen und spätere Leistungen. Frauen arbeiten in Partnerschaften häufig in Steuerklasse V, was zu einem geringeren Nettoeinkommen führt. Da Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld auf dem Nettoeinkommen basieren, kann dies finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Das Ehegattensplitting begünstigt Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Durch die gemeinsame Veranlagung sinkt die Steuerlast besonders dann spürbar, wenn der geringer verdienende Partner wenig oder gar nicht arbeitet. Dadurch entsteht ein finanzieller Anreiz, die eigene Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder gar nicht erst zu erhöhen – was oft zu Lasten der Frau geht. Langfristig wirkt sich das auf Einkommen, Karrierechancen und die Altersvorsorge aus.

Gezielt vorsorgen und vorausschauend planen
Die ARAG Experten raten Frauen, ihre Teilzeitbeschäftigung bewusst zu planen, beispielsweise durch zeitliche Befristungen oder Modelle, die eine spätere Rückkehr in vollzeitnahe Beschäftigung ermöglichen. Zusätzlich kann eine private Altersvorsorge für Frauen sinnvoll sein, da die gesetzliche Rente häufig nicht ausreicht. Zudem sollten Frauen ihre finanzielle Situation regelmäßig überprüfen und aktiv gestalten. Dazu gehört unter anderem, die Steuerklasse bewusst zu wählen und insbesondere in Ehe oder Partnerschaft Alternativen zum Steuermodell III/V zu prüfen. Wichtig darüber hinaus: Rentenpunkte für Kindererziehung und Pflege rechtzeitig beantragen.

Posted by on 5. März 2026.

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Categories: Allgemein

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