Bwin–Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste
München / Berlin, 02.02.2026. Rund 13.300 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Glücksspielen über die Plattform bwin verloren. Er bekommt sein Geld zurück. Das hat das Landgericht Berlin II mit Urteil vom 18. Dezember 2025 entschieden. Zur Begründung führte das Gericht aus,dass die beklagte ElectraWorks Ltd. als Betreiberin der Webseite nichtüber die in Deutschland erforderliche Lizenz für das Veranstalten von Online-Glücksspielen verfügte.
Online-Glücksspiele waren in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Seitdem sind sie nur dann zulässig, wenn der Anbieter über die in Deutschland erforderliche Zulassung verfügt. „Liegt diese Genehmigung nicht vor, sind die Online-Glücksspiele illegal. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Spieler dann einen Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Verluste haben. Das Urteil des Landgerichts Berlin fügt sich nahtlos in diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2016 und 2020 über die Webseite bwin an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 13.300 Euro verloren. Die erforderliche deutsche Lizenz besaß die ElectraWorks Ltd. als Veranstalterin der Online-Glücksspiele nicht. „Da sie somit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Sittner.
Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV in der Fassung von 2012 war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele in Deutschland verboten. Dieses Verbot solle die Spieler vor den Gefahren von Online-Glücksspielen wie Spielsucht und erheblichen finanziellen Verlusten schützen. Daher sei es auch miteuropäischen Recht vereinbar, machte das LG Berlin deutlich.
Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, so dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste habe. Dieser Anspruch sei auch nicht verjährt, entschied das Gericht.
Die Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einemähnlichen Fall, lehnte das LG Berlin ab. Dadurch würde das Verfahren in die Länge gezogen. Das stehe dem legitimen Interesse des Klägers an einer zügigen Entscheidung entgegen.
„Das Urteil zeigt, dass sich die Spieler nicht von Hinhaltetaktiken der Veranstalter entmutigen lassen sollten. Ohne gültige Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten und Spieler können ihren Verlust aus illegalen Online-Glücksspielen zurückverlangen. Dadieser Rückzahlungsanspruch auch verjähren kann, sollte er jetzt geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Sittner.
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