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Bundestagswahl: Kein gutes Wahlrecht / Kommentar von Thomas Steiner

 

Es sei\“ein einseitig gegen die Union gerichtetes Wahlrecht\“, sagt Friedrich Merz und kündigt die Reform der Reform an. Sie sollte in der Tat kommen. Auch weil die Regelung ein schales Gefühl hinterlässt. Überall dort, wo die Wähler eines Wahlkreises nun keinen lokalen Vertreter mehr haben. Eine Bindung an direkt gewählte Abgeordnete entsteht, auch wenn man als Wählerin oder Wähler nicht deren Partei nahesteht. Die Zahl der Abgeordneten zu begrenzen, bleibt ein richtiges Ziel. Vorschläge es zu erreichen hat es 2022/23 gegeben. Der eine: eine Vergrößerung der Wahlkreise. Im Hinblick auf die Verankerung vor Ort ist das problematisch. Der andere: eine Deckelung der Ausgleichsmandate. Das ist im Hinblick auf die Repräsentation des Wählerwillens problematisch. Es hat aber auch die Idee gegeben, beides zu kombinieren: ein bisschen größere Wahlkreise, eine nicht ganz so strenge Deckelung der Mandate. Das würde den Baustein Wahlrechtstabil halten. https://mehr.bz/khs57q

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Posted by on 25. Februar 2025.

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