Bundesrat greift CGB-Forderung nach besserem Schutz für Betriebsratswahlen auf

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass zukünftig die Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden muss und nicht erst bei Vorliegen einer Anzeige. Eine entsprechende Gesetzesänderung hatte der Christliche Gewerkschaftsbund bereits auf seinem Bundeskongress 2023 gefordert und darauf hingewiesen,dass es bei Betriebsratswahlen immer wieder zu Versuchen kommt, durch rechtswidrige Einflussnahme auf Beschäftigte die Bildung und Wahl von Betriebsräten zu verhindern. Betriebsangehörige, die sich dieser Einflussnahme durch Anzeigen widersetzen, riskieren Nachteile bis hin zum Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Der CGB verweist darauf, dass die Zahl der Betriebsräte in Deutschland auf einen Tiefpunkt gesunken ist. Nach einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben nur noch sieben Prozent der Firmen eine Arbeitnehmervertretung. Das jährlich erhobene IAB-Panel geht davon aus, in der Privatwirtschaft nur noch 37 Prozentaller Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit einer betrieblichen Interessenvertretung beschäftigt sind.
Nach Auffassung des CGB ist der seit längerem zu verzeichnende Rückgang der Zahl der Betriebsräte auch eine Folge der zum Teil massiven Behinderungen von Betriebsratswahlen durch Arbeitgeber. Insbesondere in Zeiten wie diesen, wo aufgrund der anhaltenden Rezession viele Beschäftigte Angst um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes haben, kann es nicht verwundern, wenn die Bereitschaft zur Installation oder Mitarbeit in einer betrieblichen Interessenvertretung sinkt. Die christlichen Gewerkschaften danken daher allen Kolleginnen und Kollegen, die sich dennoch bei den turnusmäßig noch bis zum 31. Mai laufenden Betriebsratswahlen wieder für eine Betriebsratskandidatur zur Verfügung gestellt haben. Dem Bremer Senat und der niedersächsischen Landesregierung danken wir für ihre Bundesratsinitiative und hoffen, dass diese auch Gesetzeskraft erlangt.
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