BRUBEG und CRD VI: Seminar zu neuen Governance- und Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute

Mit der Umsetzung der CRD VI durch das BRUBEG werden bestehende bankaufsichtsrechtliche Anforderungen weiter konkretisiert. Während viele Pflichten bereits aus dem Kreditwesengesetz (KWG), den MaRisk und weiteren Governance-Vorgaben bekannt sind, rücken künftig insbesondere die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, langfristige Steuerungsperspektiven und die Verantwortung der Geschäftsleitung stärker in den Mittelpunkt.
Darüber hinaus erweitert die Regulierung die Anforderungen an Governance- und Kontrollfunktionen, führt neue Anzeige- und Genehmigungspflichten bei Strukturmaßnahmen ein und etabliert ein risikoorientiertes Regime für Drittstaatenzweigstellen. ESG-Risiken werden dabei ausdrücklich als Bestandteil der Geschäfts- und Risikostrategie verankert und nicht isoliert als Nachhaltigkeitsthema behandelt.
Herausforderungen für Governance, Risikomanagement und Compliance
Die regulatorischenÄnderungen betreffen nicht nur Compliance-Abteilungen, sondern zahlreiche Unternehmensbereiche. Governance-Strukturen, Datenmanagement, IT, Auslagerungsmanagement sowie Personal- und Ressourcenplanung stehen zunehmend in einem gemeinsamen regulatorischen Zusammenhang.
Unternehmen müssen regulatorische Anforderungen künftig stärker als Steuerungsaufgabe verstehen. Entscheidend ist, wie Datenverfügbarkeit, organisatorische Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse ineinandergreifen und ob Governance-Strukturen den Erwartungen der Aufsicht dauerhaft standhalten. Gleichzeitig gewinnen belastbare Dokumentation, klare Verantwortlichkeiten sowie die Integration von ESG-Risiken in strategische Entscheidungen an Bedeutung.
Inhalte des Seminars
Das Seminar BRUBEG und CRD VI vermittelt die regulatorischen Neuerungen praxisnah und ordnet sie in den europäischen Aufsichtsrahmen ein. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der neuen Anforderungen auf Governance, Organisation und Risikosteuerung.
Behandelt werden unter anderem:
– Einordnung von BRUBEG und CRD VI im europäischen Aufsichtsrecht
– Governance-Anforderungen und Verantwortlichkeiten von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
– Integration von ESG-Risiken in Strategie und Risikomanagement
– Anforderungen an Datenmanagement, Organisation und Entscheidungsprozesse
– Neue Anzeige- und Genehmigungspflichten sowie Anforderungen an Drittstaatenzweigstellen
Praxisbeispiele und Fallstudien zu Governance- und Steuerungsfragen
– Typische Prüfungs- und Interviewfragen der Aufsicht
– Governance unter dauerhaftem Regulierungsdruck sowie systemische Fragestellungen für Finanzinstitute.
Relevanz für Fach- und Führungskräfte
Die Inhalte richten sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte aus Compliance, Risikomanagement, Governance, Interner Revision, Recht, Unternehmenssteuerung sowie an Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats von Kreditinstituten. Auch Verantwortliche für ESG, Auslagerungsmanagement und regulatorische Projekte erhalten einestrukturierte Einordnung der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und ihrer praktischen Auswirkungen.
Referentin
Dr. Laurin Lilly-Laona Friedrich ist Senior Compliance Manager bei der Lloyds Bank plc Niederlassung Berlin. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Umsetzung bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen auf nationaler und europäischer Ebene und beschäftigt sich insbesondere mit Governance-, Compliance- und Organisationsfragen sowie der Überführung regulatorischer Vorgaben in belastbare Unternehmensstrukturen.
Das Online-Seminar„BRUBEG und CRD VI – Von regulatorischen Vorgaben zur wirksamen Steuerung“ findet am 9. November 2026 statt.
Categories: Allgemein
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