Bitkom-Studie zum Datenschutz zeigt: Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist nicht das Problem
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. spricht sich für spürbare Entlastungen im Datenschutz aus – jedoch dort, wo Unternehmen den Aufwand tatsächlich erleben: bei dokumentations- und verfahrenslastigen Pflichten, bei Rechtsunsicherheit und bei uneinheitlicher Auslegung. Die aktuelle Bitkom-Studie „Datenschutz in der deutschen Wirtschaft“ unterstreicht diese Problematik und zeigt zugleich, dass die Benennung von Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht der zentrale Belastungsfaktor ist.
Datenschutzbeauftragte entlasten Unternehmen bei Bürokratie
In einer Befragung von 603 Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten nannten die Unternehmen die Dokumentationspflichten (73 %), die technische Implementierung
(69 %), rechtliche Klärungen (57 %), Abstimmungen mit Dienstleistern (54 %) und die Informationspflichten (53 %) als größte Aufwandsfaktoren.
Demgegenüber wird die Benennung eines Datenschutzbeauftragten deutlich seltener genannt (25 %). Der BvD sieht damit seine Position bestätigt: Die Entlastungsdebatte wird häufig unter falschen Vorzeichen geführt. Nicht der benannte Datenschutzbeauftragte ist das „Hindernis“, sondern diekomplexen gesetzlichen Dokumentations- und Organisationspflichten des Datenschutzrechts sowie fehlende Standardisierung und Rechtsklarheit. Wer Entlastung will, muss Bürokratie reduzieren, Prozesse vereinheitlichen und die Umsetzung praktikabler machen, statt die Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen abzuschaffen.
Teure Fehler vermeiden: DSB frühzeitig einbinden
Bemerkenswert ist, dass Unternehmen auch interne Umsetzungshemmnisse benennen, darunter ausdrücklich eine unzureichende Einbindung der Datenschutzbeauftragten
(25 %).
In der Gesamtschau der Ergebnisse legt dies nahe, dass nicht die Benennung eines Datenschutzbeauftragten das Unternehmen hemmt, sondern die zu späte Einbindung des Datenschutzbeauftragten, weil die Befassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen zu spät erfolgt und damit „der Bote der schlechten Nachricht“ als hemmend empfunden wird.
Unternehmen mit DSB haben einen Vorteil– auch jenseits der Benennpflicht
Unabhängig von der politischen Diskussion über Anpassungen der nationalen Benennpflichten bleibt der praktische Kern bestehen. Die Pflichten des Datenschutzrechts bleiben und Organisationen profitieren von einer klar verankerten, unabhängigen Datenschutzfunktion. Auch die Datenschutzaufsicht betont die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten gerade für die betriebliche Praxis – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.
BvD-Position: DSB stärken – damit Datenschutz wirtschaftlicher wird
Der BvD fordert daher eine strukturelle Stärkung der Rolle der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Behörden – insbesondere durch verbindliche interne Zuständigkeiten und klare Eskalations- und Kommunikationswege.
Entlastung braucht klare Leitplanken– nicht weniger Schutz
Zugleich zeigen die erhobenen Erwartungen der Unternehmen: Vor allem wünschen sie sich verständliche Vorgaben und weniger Bürokratie bei Datenschutzvorfällen
(jeweils 85 %). Der BvD unterstützt praxistaugliche Vereinfachungen, die die Rechtssicherheit erhöhen und Verfahren verschlanken, ohne dabei die Schutzmechanismen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auszuhöhlen. Der Datenschutzbeauftragte ist hierbei ein wichtiger Faktor.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. engagiert sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines starken Datenschutzrahmens. Dies umfasst sowohl die gesetzliche Benennungspflicht als auch die praxisgerechte Umsetzung neuer technischer und rechtlicher Herausforderungen. Datenschutzbeauftragte spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie unterstützeninsbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sind wichtige Impulsgeber bei technologischen Entwicklungen und tragen durch ihre Arbeit wesentlich zum Bürokratieabbau innerhalb der Unternehmen bei. Die Förderung von Qualität, Kompetenzund praxisnaher Unterstützung steht dabei stets im Vordergrund. Der BvD ist Gründungsmitglied der EFDPO – European Federation of Data Protection Officers.
Categories: Allgemein
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