Betriebe erleichtern das Arbeiten auch bei Hitze / Brossardt:\“Auch hohe Temperaturen befreien nicht von der Arbeitspflicht\“

Die Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen.\“Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch Hitzefrei verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. ImBetrieb müssen Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet werden\“, so Brossardt weiter.
\“Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten im Homeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt werden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht\“, betont Brossardt.
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