Berufsunfähigkeitsversicherung beim FSJ oder Bufdi- auch im freiwilligen sozialen Jahr möglich

Rechtzeitige Planung spart viel Geld und bietet Versicherungsschutz. Nach dem freiwilligen Jahr stehen\“FSJler\“und\“Bufdis\“vor dem Beginn einer Ausbildung oder Studium. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Kinder in den meisten Fällen noch als\“FSJler\“oder\“Bufdis\“abschließen, um von günstigeren Beiträgen zu profitieren. Das gilt auch, wenn nach dem freiwilligen sozialen Jahr ein Auslandsaufenthalt geplant ist.
Wer eine Ausbildung oder Studium beginnt, sollte immer gleich die so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch aufgepasst: Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen deutlich höhere Beiträge als zum Beispiel kaufmännische Auszubildende. Das gilt auch für spezielle Studiengänge.\“Bei einigen Versicherern kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung noch als\“FSJer\“abschließen. Das ist deutlich günstiger\“, empfiehlt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Deshalb sollten betroffene Eltern die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Kinder noch als Schüler beantragen, aber als FSJler ist das noch möglich\“, rät der Experte Jürgen Buck.\“Wenn die Kinder erst einmal ins Ausland gehen oder keine Ausbildung beginnen, ist ein Abschluss nicht mehr möglich\“, so Jürgen Buck weiter.
\“Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer bestimmte Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen\“, warnt Jürgen Buck. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Laufzeitbegrenzungen. Über die gesamte Laufzeit könnten sich die Mehrkosten auf mehr als 37.000 Euro summieren.\“Das ist kein Kleckerbetrag – den sollte man sparen\“, sagt Buck. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte aber noch während der Schulzeit erfolgen, in der Regel vor dem Schulabschluss mit der Ausstellung des Abschlusszeugnisses, mahnt Jürgen Buck.
Informationenüber\“Was es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alles zu beachten gilt\“und Beispielrechnungen zum Thema\“Berufsunfähigkeitsversicherung (Spartipp Schüler, FSJler oder Bufdi)\“sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unterwww.geldundverbraucher.dein der Rubrik\“Gratis\“abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis Ende September zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema\“Berufsunfähigkeitsversicherung\“telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.
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