Bauwerksbuch-Pflicht in Wien: Kostenloser Online-Check zeigt Eigentümern ihre Frist

Maßgeblich ist das Jahr der Ersterrichtung. Spätere Zu- oder Umbauten ändern daran nichts. Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, benötigen ein registriertes Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2027. Gebäude aus der Zeit zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner1945 müssen die Vorgabe bis 31. Dezember 2030 erfüllen. Für später errichtete Gebäude besteht derzeit keine Erstellungspflicht im Bestand.
„Wir erleben derzeit eine erhebliche Verunsicherung am Markt. Eigentümer und Hausverwaltungen verlieren Zeit, weil die gestaffelten Fristen oft verkürzt oder verwechselt werden“, erklärt Baumeister Dipl.-Ing. (FH) Nihad Kotlo. „Mit dem Online-Check wollen wir sachliche Orientierung bieten: in 30 Sekunden, ohne Anmeldung.“
Das Tool unter https://dein-bauwerksbuch.wien/bauwerksbuch-check.html fragt in drei kurzen Schritten die wichtigsten Eckdaten ab, ohne Registrierung und ohne persönliche Daten. Eigentümer erhalten sofort eine erste Einordnung, ob ihr Gebäude betroffen ist und welche Frist gilt. Ob die Pflicht im Einzelfall greift, klärt anschließend eine fachliche Prüfung.
Erstellen dürfen das Bauwerksbuch nur Befugte: Baumeister, Ziviltechniker oder Gerichtssachverständige. Bei Nichterfüllung drohen Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro (§ 135 Abs. 1 BO).
Gebäude betroffen? Frist in 30 Sekunden prüfen
Der kostenlose Pflicht-Check zeigt ohne Anmeldung, ob Ihr Gebäude ein Bauwerksbuch benötigt und bis wann. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung und ersetzt keine fachliche Prüfung des Einzelfalls.
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