Bürokratie-Abbau: Neuer Gesetzentwurf verspricht Millionen-Entlastung für Unternehmen

BT-Drucks. 21/3740:\“Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen\“.
Durch die Aufhebung unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung, im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und in weiteren Gesetzen soll Bürokratie abgebaut, sollen Kosten gesenkt und Unternehmen – vor allem kleine und mittlere Unternehmen – entlastet werden.
Der Gesetzentwurf enthält folgende fünf Maßnahmen:
– Die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (gemäß § 34c Abs. 2a GewO) soll aufgehoben werden.
– Mit derÄnderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme\“Nationales Heizungslabel\“, wodurchöffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden.
– Die Berichtspflicht derÜbertragungsnetzbetreiber zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu den Umweltauswirkungen (gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz – BBPlG) soll künftig entfallen.
– Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen werden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert.
– Die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag (gemäß § 10a Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern) soll gestrichen werden.
\“Mit denÄnderungen seien Einsparungen von insgesamt 57,7 Millionen Euro zu erzielen, heißt es in dem Entwurf. Davon entfielen rund 47,6 Millionen Euro auf die Immobilienwirtschaft und zehn Millionen Euro auf die Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels. Es handelt sich jedoch lediglich um einen ersten Entwurf. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestagund Bundesrat\“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Quelle: u.a. hib – heute im Bundestag Nr. 51 (il), Fundstelle(n): NWB-Verlag IAAAK-08774
Categories: Allgemein
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