Bündnis Menschenrechtsschutz schaltet Notfall-Zentrum für verfassungsrechtliche Selbsthilfe frei
SANKT MARGARETHEN, 10. August 2026– Das unabhängige Bündnis Menschenrechtsschutz hat sein digitales Notfall-Zentrum für verfassungsrechtliche Selbsthilfe unter der Plattform Menschenrechtverteidiger.com freigeschaltet. Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Familien, die in existenziellen Auseinandersetzungen mit Behörden, Jugendämtern, Jobcentern oder Gerichten stehen.
Initiator Dipl.-Ing. Univ. Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha), anerkannter Menschenrechtsverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144, verbindet dabei verfassungsrechtliche Dogmatik mit völkerrechtlichen Schutzmechanismen. Ein zentraler Pfeiler des Portals ist die Aufklärung über die formelle Gültigkeit staatlicher Eingriffe.Besondere Aufmerksamkeit gilt der Durchsetzung des Zitiergebots nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG). Schränkt ein Gesetz Grundrechte ein, ohne das betroffene Grundrecht im Gesetz namentlich zu nennen, ist die Maßnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a.BVerfG 1 BvR 668/04) formell fehlerhaft und nichtig (Ultra Vires).
Neben einer umfangreichen FAQ-Zentrale mitüber 300 juristisch geprüften Fachfragen bietet das Ökosystem bundesweiten digitalen Beistand (§ 12 FamFG / § 13 SGB X) via Zoom und WhatsApp sowie kostenfreie Musterschriftsätze. Ergänzt wird die Arbeit durch die rechtspsychologische Expertise von Dipl.-Psych. Hicran Taraz, umauch der psychosozialen Belastung bei behördlichen Konflikten wirksam zu begegnen.
„Die Würde des Menschen ist nicht die Grenze der Selbstbestimmung, sondern ihr Grund“, erklärt Schröpfer unter Verweis auf BVerfG 2 BvR 2347/15. Das Informationsangebot ist vollständig ehrenamtlich und kostenfrei zugänglich.
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