Audit-Report: Fast jede geprüfte Website im Münsterland verstößt gegen geltendes Recht

Das Ergebnis ist eindeutig: Auf jeder einzelnen auswertbaren Seite fand die Prüfung mindestens einen belegbaren Mangel. Im Schnitt waren es fast sieben pro Website, fast zwei von drei Seiten wiesen sechs oder mehr Befunde gleichzeitig auf.
Die Datenschutzerklärung ist das Sorgenkind
Am häufigsten hakt es bei der Datenschutzerklärung: 94 Prozent der Seiten tragen eine, die veraltet, unvollständig oder in Teilen unwirksam ist. Es folgen die Cookie-Einwilligung (73 Prozent), die seit dem 28. Juni 2025 gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit (69 Prozent), das Impressum (66Prozent) und die ungefragte Datenübertragung in die USA (47 Prozent), etwa durch von US-Servern nachgeladene Schriftarten oder Karten.
\“Die meisten dieser Websites sind nicht falsch gebaut worden\“das Recht hat sich unter ihnen verändert\“, sagt Lars Neujeffski, Gründer von ScanCompliance.de.\“In wenigen Jahren kamen das Digitale-Dienste-Gesetz, strengere Cookie-Regeln und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hinzu. Eine Seite, die vor drei Jahren korrekt war, kann heute an mehreren Stellen gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass sich an ihr etwas geändert hätte.\“
Der günstige Weg führt über die eigene Prüfung
Werden solche Mängel nicht behoben, drohen Abmahnungen\“von Mitbewerbern, Verbänden oder spezialisierten Kanzleien. Was sich oft in einer Stunde beheben ließe, kostet dann schnell einen vierstelligen Betrag.\“Es ist deutlich billiger, die eigenen Lücken selbst zu finden und zu schließen, als zu warten, bis ein Abmahnanwalt sie kostenpflichtig entdeckt\“, so Neujeffski weiter. Die meisten Befunde ließen sich mit überschaubarem Aufwand beheben: Datenschutzerklärung aktualisieren, Tracking erst nach aktiver Einwilligung laden, Schriften und Karten lokal einbinden, Kontraste und Alt-Texte nachbessern. Betriebe können ihre eigene Website unterscancompliance.dekostenlos auf dieselben Prüfpunkte testen.
Zur Methodik
Geprüft wurde vollständig automatisiert mit einem echten Browser; sämtliche Netzwerk-Anfragen vor jeder Nutzerinteraktion wurden protokolliert, sodass sich Tracking vor der Einwilligung technisch belegen lässt. Der Report unterscheidet dabei sauber zwischen belegbaren Verstößen und bloßen Prüfhinweisen. Nicht erreichbare Seiten (geparkt, weitergeleitet oder offline) blieben unberücksichtigt. Alle Ergebnisse sind vollständig anonymisiert und ausschließlich auf Aggregat-Ebene ausgewertet\“einzelne Betriebe werden nicht benannt. Die Erhebung ist regional und erhebt keinen Anspruch, für ganz Deutschland repräsentativ zu sein.
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.