Arbeitsschutz im KI-Zeitalter: Unternehmen sollten ihre Pflichten besser kennen

Gerade bei neuen Technologien gehen die Implementierung und die Weiterentwicklung so schnell, dass Gesetze und Rechtsgrundlagen nicht direkt mitkommen. In Bezug auf künstliche Intelligenz gibt es den „EU AI Act“, der 2014 in Kraft trat und einen verbindlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Anwendungen gibt.
Parallel dazu verpflichtet der Arbeitsschutz gleich in mehreren Gesetzen dazu, beiÄnderungen der Arbeitsprozesse mögliche Gefährdungen für Mitarbeitende neu zu bewerten und zu prüfen. Dazu zählen auch digitale Prozesse und Anpassungen, wie die durch künstliche Intelligenz.
Wer das versäumt, riskiert nicht nur gesundheitliche Schäden bei der Belegschaft, sondern auch Haftstrafen bei Kontrollen und Verstöße gegen Datenschutzvorschriften.
Psychische Belastungen im Fokus:
Einen besonderen Fokus sollten Unternehmen auf die psychischen Risiken legen. Entscheidungsprozesse ohne die Einbindung von Mitarbeitenden sorgen allgemein für wenig Akzeptanz bei neuen Technologien. Dazu kommt die Angst vor digitaler Leistungsüberwachung, der mögliche Wegfall von Arbeitsplätzen und somit Unsicherheit um die eigene berufliche Zukunft. Das kann zu einem erhöhten Stresslevel und zu Vertrauensverlust in der Belegschaft führen.
Deswegen sollte das Augenmerk bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und der entsprechenden Maßnahme nicht nur auf physischem Wohl liegen, sondern vor allem auch auf den psychischen Gefährdungen für die Mitarbeitenden.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Es gibt eine klare Entwicklung:„KI wird eines der wichtigsten Arbeitsmittel der nächsten Dekade. Jeder von uns wird damit arbeiten – tut es vielleicht schon heute. Wie bei jeder neuen Technologie müssen Chancen und Risiken strukturiert betrachtet werden. Nur so kann man die Chancen und zugleich die Risiken beherrschen.“ Dr. med. Jan Felix Hübner, CEO der Werksarztzentrum Deutschland GmbH.
Wenn neue Technologien, egal ob KI oder andere Arbeitsweisen, in Unternehmen etabliert werden sollen, dann sollte das immer in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden geschehen. Werden Prozesse nur von oben herab bestimmt, sinkt nicht nur die Akzeptanz. Diese Systeme passen dann auch selten optimal zu den bereits etablierten Arbeitsweisen.
Für alle KI-Systeme, die schon eingeführt wurden oder deren Einführung geplant ist, müssen die Gefährdungsbeurteilungen angepasst und ggf. entsprechende Maßnahmen im Arbeitsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Dabei können sich Arbeitgebende von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.
Die Nutzung der KI-Systeme sollte klar geregelt werden. Dafür müssen verbindliche KI-Nutzungsrichtlinien im Unternehmen kommuniziert werden und die Frage nach Haftung und Urheberrecht muss geklärt und kommuniziert werden.
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.