ARAG Recht schnell…

Wer auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz länger stehen bleibt als bezahlt wurde, kann sofort abgeschleppt werden. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof klargestellt. Der Fahrzeughalter begehe im vorliegenden Fall verbotene Eigenmacht. Daher dürfe der Grundstückseigentümer das Fahrzeug abschleppen, ohne zu warten. Selbst wenn zuvor ordnungsgemäß ein Parkschein gelöst wurde (Az.: V ZR 44/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung des BGH.
+++ Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz +++
Wer rückwärtsfährt, muss laut Paragraf 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausschließen, dass andere gefährdet werden. Daher wird dem Rückwärtsfahrenden beim Verstoß oftmals die volle Haftung zugesprochen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, welches entschied, dass auf Parkplätzen diese Norm nicht unmittelbar angewandt werden kann. Die Richter entschieden sich daher für eine Haftungsquote von 50 Prozent (Az.: 7 U 87/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung des OLG Schleswig.
+++ Kurzarbeitergeld nur bei echtem Arbeitsverhältnis +++
Arbeitnehmer haben insbesondere dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn es zu einem erheblichen Arbeitsausfall kommt und sie kein oder weniger Entgelt erhalten. Das Landessozialgericht Darmstadt entschied laut ARAG Experten jedoch, dass kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn das Arbeitsverhältnis nur abgeschlossen wurde, um danach Kurzarbeitergeld oder andere Sozialleistungen zu beziehen. In diesem Fall liegt kein wirksames Arbeitsverhältnis vor (Az.: 7 AL 5/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie dieaktuelle Entscheidung des LSG Darmstadt.
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Categories: Allgemein
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