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ARAG Recht schnell…

 

+++ Keine Vorlage der Rechnung +++

Ein Mann ließ sein Auto nach einem Unfall in der Türkei fachgerecht reparieren. Er rechnete fiktiv ab und schwieg zu den Kosten, woraufhin das Amtsgericht den Schadensersatz kürzte. Der Bundesgerichtshof stellte laut ARAG Experten nun aber klar: Es gibt keine Verpflichtung, bei fiktiver Abrechnung zu den tatsächlichen Kosten Auskunft zu geben (Az.: VI ZR 300/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des BGH.

+++ Notarkosten trotz Geschäftsunfähigkeit +++

Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit auf Notare grundsätzlich nicht anwendbar sind (Az.: IV ZB 37/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des BGH.

+++ OP nur vom Chefarzt? +++

Wer sich die Operation durch den Chefarzt\“einkauft\“, soll in der Regel auch dessen Leistung erhalten. Kann stattdessen nach einer Zusatzvereinbarung nach Belieben auch der Oberarzt operieren, kann das Krankenhaus nach Auskunft der ARAG Experten dem Bundesgerichtshof zufolge keine Wahlleistung abrechnen (Az.: III ZR 40/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des BGH.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.

Posted by on 23. April 2025.

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Categories: Allgemein

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