Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist strikt abzulehnen / Brossardt:\“Pläne sind wirtschaftlicher und steuerpolitischer Irrweg\“

Zudem besteht im Gesundheitssystem kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Die\“FinanzKommission Gesundheit\“hat sich deshalb auch für eine Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ausgesprochen und entsprechende Reformvorschläge auf der Ausgabenseite vorgelegt. Brossardt zieht daher ein klares Fazit:\“Wir – und damit meine ich ausdrücklich Unternehmen und Beschäftigte – brauchen nicht mehr Belastung, sondern weniger. Die Lohnzusatzkosten müssen runter, daher begrüßen wir Vorschläge, die Sozialversicherungssysteme grundlegend zu reformieren und auf den Prüfstand zu stellen. Ziel muss es sein, die Beitragssätze wieder in Summe auf unter 40 Prozent zu begrenzen – ohne die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Ein wirksames Mittel zur Kostensenkung wäre, die Ausgabenseite zu reduzieren und versicherungsfremde Leistungen zu streichen. Es kann nicht sein, dass die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern aus dem solidarischen System der Krankenkassen finanziert werden. Diese jährlichen Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro sind gegenüber den Beitragszahlern in hohem Maße ungerecht.\“
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