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Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz – wie können sich Betroffene wehren?

 

ROLAND Rechtsschutz bietet im Mai 2026 eine kostenfreie Rechtsberatung mit dem Schwerpunkt Altersdiskriminierung im Arbeitskontext an

– Subtile Diskriminierung bei Bewerbungen, Weiterbildung oder Kündigungsentscheidungen
– Zeitliche Nähe zum Renteneintritt kann für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu struktureller Benachteiligung führen
– Auch jüngere Beschäftigte unter 30 Jahren oder Frauen im gebärfähigen Alter können betroffen sein
– Beratungsangebot wird durch Mitarbeitenden-Netzwerk CHROME organisiert

Altersdiskriminierung ist rechtlich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) klar verboten, deshalb bleibt sie häufig sehr subtil. Gerade das macht die Angelegenheit für Betroffene so heikel. Was viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht wissen: mit der Einführung des AGG gab es eine Beweiserleichterung. Betroffene müssen nicht den vollständigen Beweis für eine Diskriminierung belegen,sondern nur Indizien liefern, die darauf hindeuten – wie zum Beispiel altersbezogene Aussagen. Der Arbeitgeber muss dann das Gegenteil beweisen.\“Wir möchten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützen, Diskriminierungs-Konflikte im Arbeitsumfeld zu lösen\“, so Tobias von Mäßenhausen, CEO von ROLAND Rechtsschutz. Und weiter:\“Je nach Einzelfall kann eine Klage sinnvoll sein. Aber wir sehen das nur als die letzte von vielen möglichen Eskalationsstufen. Gerade wenn die Diskriminierung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stattfindet, kann es sinnvoller sein, sich Unterstützung im Unternehmen zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind die interne AGG-Beschwerdestelle, die Personalabteilung, der Betriebsrat oder auch Vertrauenspersonen\“, so von Mäßenhausen weiter.

So erreichen Betroffene die Hilfs-Hotline

Am 29. April findet der Europäische Tag der Solidarität zwischen den Generationen statt. ROLAND Rechtsschutz hat sich anlässlich dieses Aktionstags entschlossen, eine Hilfs-Hotline für Altersdiskriminierung im Arbeitskontext den kompletten Mai 2026 anzubieten. Unter der Telefonnummer 0221/8277-4439 können sich Betroffene anonym und kostenfrei rechtlichen Rat einholen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr erreichbar, ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage. Die Hilfs-Hotline richtet sich explizit auch an Nicht-Kundinnen und Nicht-Kunden. Die Beratung erfolgt durch eine Partnerkanzlei. ROLAND Rechtsschutz übernimmt die Kosten des Hilfsangebots.

Die Rechtsberatung wird durch das Mitarbeitenden-Netzwerk CHROME organisiert, das sich bei ROLAND für Mitarbeitende ab 55 Jahren einsetzt und engagiert. Unter anderem wollen sie älteren Kolleginnen und Kollegen eine Stimme geben und spezifische, auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe zugeschnittene, Angebote erarbeiten. Mit der kostenfreien Aktions-Hotline möchte das Netzwerk auch über die Unternehmensgrenzen hinweg einen sozialen Beitrag leisten.

Altersdiskriminierung findet vor allem im Arbeitskontext statt

Eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ergab, dass Benachteiligungen wegen des Alters vor allem im Arbeitsleben stattfinden. In der Befragung gab fast jeder zweite Befragte über 16 Jahren an, schon einmal Altersdiskriminierung erlebt zu haben. Erhoben wurde auch inwelchen thematischen Kontexten sich die Ungleichbehandlung zeigte. Befragte ab 45 Jahren erlebten Benachteiligungen vorallem im Berufsleben. Hier berichteten 39 Prozent von Diskriminierungserfahrungen in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit. Der mit Abstand höchste Wert in einem der abgefragten thematischen Kontexte (weitere Diskriminierungsumfelder waren u.a. der Gesundheitsbereich 27 Prozent, Geschäfte und Dienstleistungen 24 Prozent oder der Wohnungsmarkt 22 Prozent).*

Diskriminierung vonälteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf viele Berufsjahre zurückblicken. Diese Nähe zum Renteneintritt kann negativ bewertet werden und Diskriminierung zur Folge haben. Vorurteile sind zum Beispiel die angebliche geringere Lernfähigkeit sowie die vermeintliche mangelnde Flexibilität. Aber auch wirtschaftliche Aspekte können eine Rolle spielen. So verfügen sie in der Regel auch über höhere Gehälter – bedingt durch längere Betriebszugehörigkeiten, mehr Berufsjahre und höhere Qualifikationen. All das kann ihre Beschäftigung teurer machen als von jüngeren Angestellten. Ungleichbehandlung kann sich äußern, indem ältere Angestellte bei Beförderungen übergangen werden, bei Kündigungswellen eher Abfindungsangebote erhalten oder bei Fortbildungen nicht mehr berücksichtigt werden. Wollen sich ältere Beschäftigte neu bewerben, suchen sie länger nach einem Job als andere Altersgruppen.

Altersdiskriminierung in anderen Altersgruppen

Auch jüngere Beschäftigte erleben Altersdiskriminierung. Dies kann sich darin äußern, dass sie weniger Verantwortung im Rahmen ihrer Aufgaben erhalten oder auch geringer bezahlt werden. Vertragstechnisch äußert sich die Ungleichbehandlung eher in unsicheren Jobs oder befristeten Verträgen.

Frauen im gebärfähigen Alter können sogenannte intersektionale Diskriminierung erfahren. Dieser Forschungsbegriff bezeichnet eine Benachteiligung, die aus einer Kombination von mehreren Diskriminierungsmerkmalen besteht – hier erfolgt die Ungleichbehandlung in einer spezifischen Altersspanne verbunden mit dem Geschlecht. Häufig äußert sich das in der Einstellungsdiskriminierung. Unzulässige Fragen zur Familienplanung im Bewerbungsgespräch können ein Indiz hierfür sein.

Wann ist Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz legal?

Doch nicht jede Ungleichbehandlung ist automatisch illegal. Wie im rechtlichen Kontextüblich, kommt es immer auf den Einzelfall und die damit verbundene Sachlage an. Ungleichbehandlungen können zulässig sein, wenn sie objektiv gerechtfertigt sind. Bei bestimmten extremen körperlichen Tätigkeiten könnte sie durch den Arbeitsschutz begründet sein. So gibt es in bestimmten Berufen – zum Beispiel bei Piloten, Polizisten oder der Feuerwehr Mindest- bzw. Höchstaltersgrenzen. Betriebliche Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Nachteile von bestimmten Altersgruppen im Unternehmen auszugleichen, können ebenfalls erlaubt sein – zum Beispiel Förderprogramme,die älteren Arbeitnehmern den Wiedereinstieg erleichtern sollen.

* Quelle: Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 25.03.2025, 45 Prozent der Menschen in Deutschland haben Altersdiskriminierung erlebt, URL: https://ots.de/Knd1MC, abgerufen am 22.04.2026.

Pressekontakt:

Pressestelle ROLAND-Gruppe – Deutz-Kalker Str. 46 – 50679 Köln –
www.roland-gruppe.de – Nadine Sieren – Telefon: 0221 8277-1480 –
presse@roland-gruppe.de

Original-Contentvon: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 29. April 2026.

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Categories: Allgemein

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