ADAC untersucht Schadstoffe in Neuwagen / Vor allem junge Fahrzeuge dünsten Chemikalien aus / Werte schwanken je nach Hersteller / Vorsicht bei praller Sonne

Für die Tests wurden die Fahrzeuge (Hyundai Kona Hybrid; Alter: 216 Tage, Dacia Spring; 92 Tage), BYD Seal 6 Touring; 116 Tage sowie zwei VW Golf eTSI; 39 und 200 Tage) in einer klimatisierten Messkammer untersucht. Hier können die Schadstoffemissionen im Innenraum bei unterschiedlichen Temperaturen ermittelt werden. Unter den untersuchten Stoffen ist der Summenwert der Kohlenwasserstoffverbindungen, kurz TVOC, ein wichtiger Indikator für die Beschreibung der Innenraumluftqualität. Unter den TVOC finden sich potenziell gesundheitsgefährdende Chemikalien wie Formaldehyd, Benzol oder Xyole.
Generell sind die Schadstoffkonzentrationen im Innenraum höher, je jünger das Fahrzeug ist. Betrachtet man den TVOC-Wert, liegen zwar alle untersuchten Autos im Vergleich über dem vom Umweltbundesamt festgelegten Referenzwert – erreichen aber auch keine gefährliche Konzentration.[1] Bei dem rund einen Monat alten Golf war die Konzentration aller Kohlenwasserstoffe in der Luft mehr als fünf Mal so hoch wie bei dem 200 Tage alten Fahrzeug. Auch beim BYD Seal ergaben die Messungen einen vergleichsweise hohen Wert. Einen gesetzlich verpflichtenden Grenzwert gibt es nur für Formaldehyd und auch diesen erst ab 2027. Alle Fahrzeuge lagen im Umgebungsmodus – also bei 23 Grad – unter dem künftigen Grenzwert. Wurden die Fahrzeuge künstlich erhitzt, so als ob sie in der Sonne stehen würden, stiegen die Werte aber an. Die höchste Konzentration wurde abermals beim neuen Golf gemessen. In allen Fällen bewirkte das Einschaltender Lüftung eine deutliche Senkung der Messwerte.
Dieser Hinweis ist besonders für Neuwagenkäufer wichtig: Sollte es im Fahrzeug unangenehm riechen, führt ein Durchlüften vor Fahrtantritt zu einer merklichen Reduktion an Schadstoffen in der Luft. Sollte auch nach mehreren Wochen ein untypisch starker Geruch von dem Fahrzeug ausgehen, können Käufer den Mangel schriftlich beim Händler reklamieren. Das exakte Fahrzeugalter lässt sich nur über das sogenannte COC-Papier ermitteln – denn hier wird das Datum der Endabnahme in der Fabrik vermerkt. Im Fahrzeugschein findet sich meist nur das Datum der Erstzulassung. Je nach Lagerdauer des Autos kann dieses aber um mehrere Monate vom Herstellungsdatum abweichen.
[1] Um die gemessenen Schadstoffkonzentrationen einordnen zu können, orientiert sich die Studie an den Empfehlungen des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR). Die Festlegung dieser Werte erfolgt durch ein am Umweltbundesamt (UBA) angesiedeltes Gremium aus unabhängigen Experten von Toxikologen, Medizinern und Chemikern.
Bei den Richtwerten wird zwischen dem Vorsorgerichtwert (Richtwert I) und dem Gefahrenrichtwert (Richtwert II) unterschieden:
· Vorsorgewert (Richtwert I): Entspricht einer Konzentration, unterhalb derer selbst bei lebenslanger Exposition nach aktuellem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
· Gefahrenwert (Richtwert II): dabei handelt es sich um einen wirkungsbezogenen Wert, der sich auf den aktuellen Kenntnisstand zur Wirkschwelle eines Stoffes stützt. Bei Erreichen oder Überschreiten dieses Wertes besteht unverzüglicher Handlungsbedarf, insbesondere wenn vulnerable Personengruppen (z.B. Kinder) betroffen sind.
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