Abcourt präsentiert Betriebsupdate für Dezember 2025 zur Entwicklung der Mine Sleeping Giant

Im Dezember setzte Abcourt die Erschließung seiner Strossen sowie die Einstellung von Personal fort. Der Monat war aufgrund der Feiertage verkürzt. Der Betrieb der Erzverarbeitungsanlage wurde vom 22. Dezember bis 5. Januar pausiert. Die untertägigen Aktivitäten wurden jedoch während dieses Zeitraums fortgesetzt, wodurch Beschickungsmaterial für den Upstream-Kreislauf der Mühlenanlage produziert wurde.
Pascal Hamelin, President und CEO, erklärte: „Die untertägigen Erschließungsarbeiten machen stetige Fortschritte und schaffen die Grundlage für den künftigen Strossenabbau. Aufgrund der Feiertage verlangsamte sich die Einstellung neuer Mitarbeiter; seit Anfang Januar läuft die Rekrutierung jedoch wieder in schnellerem Tempo. Wir arbeiten gemeinsam mit unserem Partner Glencore daran, die erste Tranche einer Gesamtinvestition in Höhe von 30 Millionen USD bis Ende Januar abzuschließen.“
Qualifizierter Sachverständiger
Pascal Hamelin, Eng., President und Chief Executive Officer des Unternehmens, hat die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationenüberprüft und genehmigt.
Herr Hamelin ist der qualifizierte Sachverständige gemäß National Instrument 43-101.
ÜBER ABCOURT MINES INC.
Abcourt Mines Inc. ist ein Golderschließungsunternehmen aus Kanada mit strategisch günstig gelegenen Konzessionsgebieten im Nordwesten der kanadischen Provinz Québec. Abcourt besitzt die Mine und den Mühlenkomplex Sleeping Giant sowie das Konzessionsgebiet Flordin, auf das es seine Erschließungsaktivitäten konzentriert.
Weiterführende Informationen zu Abcourt Mines Inc. erhalten Sie auf unserer Website unter www.abcourt.ca und in unseren Unterlagen unter dem Profil von Abcourt auf www.sedarplus.ca.
Pascal Hamelin
President und CEO
T: (819) 768-2857
E-Mail: phamelin@abcourt.com
Dany Cenac Robert, Investor Relations
Reseau ProMarket Inc.
T: (514) 722-2276, DW 456
E-Mail: ir@abcourt.com
Zukunftsgerichtete AUSSAGEN
Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen können „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung darstellen. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Informationen durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, wie z.B. „plant“, „strebt an“, „erwartet“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „antizipiert“, „schätzt“, „könnte“, „sollte“, „wahrscheinlich“ oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, die angeben, dass bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse erreicht werden „können“, „sollten“ oder „werden“ oder andere ähnliche Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich der Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf die vermutete Verwendung der Erlöse aus der Finanzierungsfazilität und die endgültige Genehmigung durch die TSXV, beruhen auf Schätzungen von Abcourt und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolgevon Abcourt wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen geschäftlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Unsicherheiten sowie weiteren Faktoren, die zu wesentlichen Abweichungender tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten führen können, einschließlich der relevanten Annahmen und Risikofaktoren, die in den öffentlichen Einreichungen von Abcourt dargelegt sind und auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Es kann nicht zugesichert werden, dass sich diese Aussagen als zutreffend erweisen, da tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten Leserinnen und Leser kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen setzen. Obwohl Abcourt davon ausgeht, dass die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen verwendeten Annahmen und Faktoren angemessen sind, sollte diesen Aussagen dennoch kein übermäßiges Vertrauen entgegengebracht werden. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Abcourt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren – weder aufgrund neuer Informationen, noch aufgrund zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
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