Ab 2026 Pflicht: Digitale Zeiterfassung wird für viele Unternehmen zur gesetzlichen Vorgabe

GestaffelteÜbergangsfristen – betroffen sind auch kleinere Unternehmen
Laut dem Entwurf gelten für die Einführung der digitalen Zeiterfassungspflicht gestaffelte Übergangsfristen:
-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: 1 Jahr
-50 bis 249 Mitarbeitende: 2 Jahre
-11 bis 49 Mitarbeitende: 5 Jahre
-Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden sind von der digitalen Pflicht derzeit ausgenommen
Jetzt handeln, bevor es eng wird
\“Viele Unternehmen unterschätzen den Handlungsbedarf\“, warnt Stefanie Jany, Projektverantwortliche beizeiterfassung.de powered by FlexStaff.\“Gerade kleine und mittlere Betriebe, die bislang noch analog oder gar nicht systematisch erfassen, sollten sich frühzeitig mit digitalen Lösungen beschäftigen. Die Einführung eines rechtskonformen Systems benötigt Zeit – und sollte nicht erst unter Druck erfolgen.\“
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bringt die Umstellung auch klare betriebliche Vorteile mit sich: effizientere HR-Prozesse, transparente Arbeitszeiten, automatisierte Auswertungen sowie die Anbindung an Lohnabrechnung und Projektzeiterfassung.
FlexStaff wurde speziell für die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen entwickelt und bietet:
-Elektronische Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und -dauer
-Flexible Nutzung am PC oder mobil
-Echtzeit-Auswertungen und gesetzeskonforme Dokumentation
-Anbindung an gängige Abrechnungs- und ERP-Systeme
-Individuelle Beratung&technischer Support
Categories: Allgemein
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