§3 WEG–Was zählt zum Gemeinschaftseigentum in der WEG

In der Praxis ergeben sich daraus zentrale Verwaltungsaufgaben: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) trägt die Verantwortung für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Bauliche Veränderungen bedürfen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Auch Fenster, Versorgungsleitungen und die Fassade zählen meist dazu – auch wenn sie sich teilweise im Bereicheinzelner Wohnungen befinden.
Für Eigentümer und Verwalter gilt daher: Die klare Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum ist entscheidend, um Rechte, Pflichten und Kosten korrekt zuzuordnen. Neben dem Gesetz sind Teilungserklärung und Aufteilungsplan maßgebliche Dokumente zur Einordnung.
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