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24-Stunden-Betreuung finanzieren: Wie Pflegeleistungen und Steuervorteile die Live-in-Betreuung entlasten

 

Die Kosten einer Live-in-Betreuung wirken auf den ersten Blick oft abschreckend. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren neue Leistungen geschaffen und bestehende Budgets erhöht, die speziell Familien mit rechtssicher organisierter Betreuung zu Hause entlasten.\“Wer die verschiedenen Instrumente geschickt kombiniert, kann die monatliche Belastung deutlich senken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuungüber einen anerkannten Anbieter organisiert wird und alle Zahlungen sauber dokumentiert sind\“, erklärt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe (www.shd-dortmund.deundwww.shd-rhein-nahe.de). Die SHD ist nach§ 45a SGB XI als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt und spezialisiert auf die 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Zu den wichtigsten Bausteinen gehören die Leistungen der Pflegekasse – vom Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zum Entlastungsbetrag und dem gemeinsamen Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ein Teil der Sachleistungen kann in vielen Fällen für die Rechnung der Agentur umgewandelt werden, wenn diese- wie die SHD – entsprechend anerkannt ist.\“Gerade bei Pflegegrad 3 oder 4 entstehen so spürbare Entlastungen, weil die Pflegekasse einen Teil der Betreuungskosten direkt übernimmt. Familien, die auf nicht anerkannte Modelle setzen, verschenken Monat für Monat mehrere hundert Euro\“, so Lux. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag, der für stundenweise Unterstützungsleistungen genutzt werden kann, und das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das sich flexibel einsetzen lässt, wenn die Hauptbetreuungskraft Pausen braucht oder Angehörige vorübergehend einspringen müssen.

Neben den Pflegekassenleistungen spielen steuerliche Vorteile eine große Rolle. Kosten für eine rechtssicher organisierte Seniorenbetreuung zu Hause können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten – maximal 4.000 Euro pro Jahr – lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist eine klare, unbare Zahlung und eine ordnungsgemäße Rechnung.\“Das ist echte Steuerersparnis und nicht nur eine Minderung des zu versteuernden Einkommens. Bei jährlichen Betreuungskosten jenseits von 20.000 Euro wird dieser Höchstbetrag regelmäßig ausgeschöpft\“, erläutert Stefan Lux. Darüber hinaus kommen in vielen Fällen außergewöhnliche Belastungen in Betracht, wenn die Pflegekosten sehr hoch sind und die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

In der Praxis sind viele Familien mit dieser Vielfalt an Regelungenüberfordert. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund hat deshalb eine Beratungsstruktur aufgebaut, in der Pflegeleistungen, Steueraspekte und individuelle Lebenssituation gemeinsam betrachtet werden. Ziel ist eine Finanzierungslösung, die die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft langfristig tragfähig macht.\“Wir erleben immer wieder, dass Familienüberrascht sind, wie weit sich die Eigenbelastung reduzieren lässt, wenn alle verfügbaren Instrumente genutzt werden. Wichtig ist, frühzeitig zu planen und auf Schwarzarbeit oder rechtlich zweifelhafte Modelle konsequent zu verzichten – denn dort sind weder Steuervorteile noch Pflegeleistungen nutzbar\“, betont Stefan Lux.

Die Botschaft an Angehörige lautet: 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist kein Luxusprodukt für wenige, sondern kann mit den richtigen Rahmenbedingungen auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen tragbar sein.\“Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist ein zentrales Element der Versorgungslandschaft. Wenn Politik, Pflegekassen und Steuerrecht konsequent zusammenwirken, wird dieses Modell nicht nur menschlich, sondern auch finanziell zu einer realistischen Alternative zum Pflegeheim\“, fasst Stefan Lux zusammen.

Posted by on 6. Januar 2026.

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Categories: Allgemein

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