Zwei Wege zurück zum Führerschein – ohne MPU

In einem aktuellen Videobeitrag stellt er zwei legale Möglichkeiten vor:
1Über das Strafurteil
Wird im Strafverfahren die Fahreignung festgestellt und im Urteil dokumentiert, ist die Fahrerlaubnisbehörde daran gebunden (§3 Abs. 3 und 4 StVG). Eine zusätzliche MPU darf dann nicht mehr angeordnet werden. Diese Möglichkeit ist vielen Betroffenen unbekannt, obwohl das Bundesverwaltungsgericht dies bereits 1988 bestätigt hat.
2 EU-Führerschein im Ausland
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat neu zu erwerben. Wird dabei die Sperrfrist beachtet und das Wohnsitzerfordernis eingehalten, ist der Führerschein ohne Umschreibung auch in Deutschland und der gesamten EU gültig – selbst dann, wenn hierzulande noch eine MPU gefordert würde.
Wichtige Hinweise:
Die Sperrfrist in Deutschland muss abgelaufen sein
Der Wohnsitz im Ausstellungsland ist verpflichtend
Dr. Hartmann betont:\“Viele wissen nicht, dass es gleich zwei rechtlich abgesicherte Wege zurück zum Führerschein gibt – und das ganz ohne MPU.\“
Categories: Allgemein
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