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Wenn das Erbe zur Katastrophe wird

 

Redaktion: Herr Kirchhof, viele Menschen sindüberrascht, wenn nach dem Tod eines Ehepartners plötzlich Forderungen des Sozialamts auftauchen. Ist das tatsächlich so häufig?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ja, durchaus. Die meisten Menschen beschäftigen sich erst mit dem Thema, wenn sie selbst betroffen sind. Dabei kann es vorkommen, dass das Sozialamt nach dem Tod eines Pflegebedürftigen erhebliche Beträge zurückfordert. Für die Hinterbliebenen kommt das oft völlig unerwartet.

Redaktion: Warum entstehen solche Forderungenüberhaupt?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Wenn die Kosten eines Pflegeheims nicht vollständig durch Rente, Pflegeversicherung oder eigenes Vermögen gedeckt werden können, übernimmt häufig zunächst das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es später versuchen, diese Aufwendungen aus dem Nachlass oder vorhandenen Vermögenswerten zurückzuerhalten.

Redaktion: Viele Ehepaare besitzen ein gemeinsames Haus. Sind solche Immobilien geschützt?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Während beide Ehepartner leben und einer von ihnen weiterhin im Haus wohnt, besteht häufig ein besonderer Schutz. Viele Betroffene verlassen sich darauf. Allerdings ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Tod des Pflegebedürftigen erheblich. Dann muss immer geprüft werden, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Schutzvorschriften weiterhin greifen.

Redaktion: Was sollten Betroffene tun, wenn ein entsprechender Bescheid des Sozialamts ins Haus kommt?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Auf keinen Fall vorschnell zahlen. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung überhaupt in dieser Höhe berechtigt ist. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, beispielsweise Freibeträge, die konkrete Vermögenssituation oder mögliche Verjährungsfragen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung kann sich daher lohnen.

Redaktion:Kann man sich durch eine Ausschlagung des Erbes vor solchen Forderungen schützen?

Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Viele glauben das, aber so einfach ist es leider nicht. Eine Erbausschlagung ist kein Allheilmittel. Oft gehört dem überlebenden Ehepartner bereits ein erheblicher Teil des Vermögens unabhängig vom Erbe. Zudem treten bei einer Ausschlagung regelmäßig andere Erben an die Stelle des Ausschlagenden, häufig die Kinder. Dadurch wird das Problem häufig lediglich verlagert.

Redaktion: Welche Fehler erleben Sie in Ihrer Praxis besonders häufig?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Viele Betroffene ignorieren Bescheide zunächst aus Unsicherheit oder zahlen sofort aus Angst vor weiteren Konsequenzen. Beides kann problematisch sein. Sinnvoll ist es, die Forderung frühzeitig anwaltlich prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen.

Redaktion: Gibt es Möglichkeiten, das Familienvermögen schon zu Lebzeiten besser zu schützen?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ja. Eine rechtzeitige Nachlass- und Vermögensplanung kann helfen, Risiken deutlich zu reduzieren. Solche Dienste bietet „weg-adresse“ beispielsweise an. Dabei müssen allerdings die gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Ich prüfe gerne Vorschläger solche Berater auf die Rechtmäßigkeit. Jede Familie hat eine andere Situation, sodass individuelle Lösungen erforderlich sind.

Redaktion: Ihr wichtigster Rat an Betroffene?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Warten Sie nicht, bis eine hohe Forderung auf dem Tisch liegt. Wer sich bereits bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder bei Fragen zur Nachfolgeplanung beraten lässt, hat deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als jemand, der erst nach dem Todesfall reagieren muss.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Sehr gerne.

Posted by on 22. Juni 2026.

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Categories: Allgemein

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