Wenn auch die zweite Ehe scheitert–Scheidungsanwältin erklärt, was das bedeutet
Nicht jeder hat Glück in der Liebe. Wenn auch eine zweite Ehe scheitert, stellen sich für Betroffene dieselben rechtlichen Fragen wie beim ersten Mal. Unterschiede ergeben sich nicht aus der Scheidungsordnung, sondern aus den individuellen Umständen: bestehende Unterhaltsverpflichtungen, geteilte Rentenansprüche oder gemeinsames Vermögen aus früheren Beziehungen. Umso wichtiger ist es, sich bereits vor einer erneuten Eheschließung rechtlich abzusichern – am besten mit einem klaren Ehevertrag.
In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie besonders achten sollten, wenn Sie erneut heiraten wollen– sei es, weil Sie selbst schon verheiratet waren oder weil Ihr Partner oder Ihre Partnerin aus einer früheren Ehe kommt – und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben können.
Zwischen Vergangenheit und neuen Herausforderungen
Nach einer ersten gescheiterten Ehe stehen viele Menschen bei einer erneuten Eheschließung vor besonderen Umständen. Oft ist das Vertrauen in einen langfristigen Erfolg der neuen Beziehung groß, doch die Statistik zeigt, dass die Scheidungsquote bei Zweitehen sogar noch höher liegt. Finanzielle und rechtliche Altlasten aus früheren Partnerschaften sind nicht selten, etwa in Form von Unterhaltszahlungen oder geteilten Rentenansprüchen. Auch die Frage, wie Vermögen gemeinsam aufgebaut oder getrennt gehalten werden sollte, stellt sich deutlich drängender als beim ersten Mal.
Altlasten und neue Fallstricke
Die Herausforderung beginnt oft mit dem Zusammenspiel alter und neuer Verpflichtungen. Wer erneut heiratet, trägt häufig finanzielle Lasten aus der Vergangenheit mit. Das betrifft sowohl Unterhalt für Kinder und Ex-Partner als auch geteilte Vermögenswerte oder laufende Kredite. Wird die neue Ehe ohne sorgfältige Absprache eingegangen, kann es passieren, dass auch die neuen Partner ungewollt für Altlasten einstehen. Insbesondere bei Vermögenswerten wie Immobilien oder Firmenbeteiligungen entstehen schnell komplexe Situationen, wenn kein eindeutiger Ehevertrag vorliegt. Ohne klare Regelung droht die Gefahr, bei einer Scheidung erneut erhebliche finanzielle Einbußen zu erleiden – gerade, wenn schon Verpflichtungen aus einer früheren Ehe bestehen.
Überblick über die juristischen Besonderheiten
Ein Blick auf die Rechtslage zeigt: Die Regeln bleiben bei jeder Scheidung gleich– egal, wie oft man verheiratet war. Vielfältiger werden nur die Ausgangsbedingungen durch Unterhalt, Vermögensteilung oder bereits bestehende Verpflichtungen. Nach der ersten Scheidung wurden meist Rentenansprüche und Vermögen geteilt, bestehende Unterhaltsverpflichtungen beeinflussen die finanzielle Ausgangslage erheblich. In Zweitehen entscheiden sich viele Paare mittlerweile für Gütertrennung, um das Risiko erneuter Verluste zu minimieren. Doch hin und wieder wird weiterhin die Zugewinngemeinschaft gewählt, meist aus Kostengründen, aber mit dem Risiko, bei einer weiteren Scheidung erneut Vermögen teilen zu müssen.
Besondere Herausforderungen entstehen vor allem bei gemeinsamen Investitionen oder im Umgang mit Stiefkindern: Ohne Adoption gelten diese steuerlich als fremde Dritte, mit erheblich niedrigeren Freibeträgen bei der Erbschaft. Auch das Sorgerecht bleibt in Patchwork-Familien klar geregelt; der neue Ehepartner hat hier nur eingeschränkt Befugnisse.
Klare Schritte zur Absicherung
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten wesentliche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Das wichtigste Mittel zur Absicherung ist ein Ehevertrag, der vor der Eheschließung geschlossen wird. Nur so lassen sich Altlasten aus früheren Beziehungen auffangen und klare Regeln für die Zukunft schaffen. Der Vertrag sollte spezielle Regelungen für den Fall treffen, dass einer der Partner bereits Kinder und Unterhaltsverpflichtungen mitbringt.
Schon vorab müssen zudem die Rentenansprüche und eventuelle Neuverpflichtungen bedacht werden, um eine doppelte Benachteiligung im Falle der Scheidung zu vermeiden. Weiterhin empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung bestehender Vereinbarungen. Das gilt vor allem, wenn sich diefamiliäre Situation ändert, beispielsweise durch die Geburt gemeinsamer Kinder oder den Erwerb gemeinsamer Immobilien. So lassen sich Überraschungen und Rechtsunsicherheiten vermeiden.
Rechtliche Klarheit für einen unbelasteten Neuanfang
Wer frühzeitig rechtliche Klarheit schafft, kann finanziellen und emotionalen Belastungen die Grundlage entziehen. Durch einen individuell gestalteten Ehevertrag und regelmäßige Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen werden spätere Konflikte entschärft. Damit wächst die Chance,die neue Partnerschaft unbelastet zu leben und sich auf die positiven Seiten des gemeinsamen Lebens zu konzentrieren. Mit dem richtigen Plan gelingt es, die besonderen Herausforderungen einer erneuten Eheschließung zu meistern und dabei Altlasten oder komplexe Familienstrukturen unter einen Hutzu bringen.
Über Martina Ammon:
Martina Ammon ist Fachanwältin für Familienrecht mit über 25 Jahren Erfahrung und hat mehr als 3.500 Familien durch die Trennung und Scheidung begleitet. Sie ist auch aktuell vom FOCUS Magazin als TOP Anwältin im Familienrecht ausgezeichnet. Als Scheidungsmentorin unterstützt sie Frauen bei deren Trennung aufAugenhöhe und hat bereits über 500 Frauen geholfen, die eigene finanzielle Zukunft über die Scheidung optimal abzusichern. Mehr Infos unter: https://martinaammon.de
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de
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