Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag

BVI-Präsident Thomas Meier:\“Die Weiterbildungspflicht hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2018 bewährt. Sie stellt sicher, dass der Verwalter in seiner Arbeit immer auf aktueller Rechtsgrundlage entscheidet und damit für die Eigentümergemeinschaft nach bestmöglichem Wissen handelt. Die Begründung der Abschaffung mit einem vermeintlichen\“Bürokratieabbau\“ist fadenscheinig. Vielmehr ist angesichts der stetig steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen im GdWE-Bereich und komplexer werdender Prozesse Weiterbildung unerlässlich.\“
Der BVI schlägt vor, die Weiterbildungspflicht weiterzuentwickeln, und ist bereit, dabei seine Expertise einzubringen. BVI-Präsident Meier fordert:\“Der Deutsche Bundestag muss jetzt im Gesetzgebungsprozess die Fehlentscheidung des Bundeskabinetts korrigieren und auf die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht drängen. Denn dass die Streichung von 20 Weiterbildungsstunden, die laut Gesetz innerhalb von drei Jahren zu absolvieren sind, zu einem merklichen Bürokratieabbau beiträgt, darf stark bezweifelt werden. Wer in diesem Bereich wirklich einen Bürokratieabbau erreichen will, sollte den Fokus besser auf die administrative Vereinfachung legen. Denkbar wäre zum Beispiel ein digitaler Nachweis.\“
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