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Warnung vor Suchmaschinen Service GmbH und hohen Rechnungen nach Anruf

 

München, 27. Februar 2026 – Wir, die Münchner KanzleiLoschelderLeisenberg Rechtsanwälte, erhalten derzeit vermehrt Anfragen von Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen, die unerwünschte Werbeanrufe (\“Cold Calls\“) und anschließend Rechnungen der Suchmaschinen Service GmbH (u. a. im Zusammenhang mit\“suchmaschinenauskunft.com\“) erhalten haben. Wir warnen vor vorschnellen Zahlungen und zeigen, wie Betroffene ihre Rechte konsequent und rechtssicher wahren können.

Typisches Vorgehen: Anruf,\“Datenabgleich\“, Rechnungüber mehrere tausend Euro

Aus unserer Beratungspraxis kennen wir ein häufig ähnliches Muster: Zunächst erfolgt ein Telefonat, in dem die Anrufer seriös auftreten und teils mit Begriffen wie\“Google\“,\“Google-Eintrag\“oder angeblichen Vertragsverlängerungen arbeiten. Im Gespräch wird Vertrauen aufgebaut, bevor am Ende ein\“Datenabgleich\“erfolgt, bei dem Betroffene möglichst oft mit\“Ja\“antworten sollen. Teilweise werden solche Gesprächspassagen aufgezeichnet und später als vermeintlicher\“Nachweis\“eines Vertragsschlusses herangezogen.

Kurz darauf folgt häufig eine Rechnung – mit Leistungspositionen wie Website-Erstellung, Onpage-/Offsite-Optimierung oder Premium-Anzeigenplatzierungen – und Beträgen, die nach unserer Kenntnis nicht selten im Bereich mehrerer tausend Euro liegen.

Warum Ignorieren riskant ist

Wir raten Betroffenen ausdrücklich davon ab, solche Schreiben einfach auszusitzen. Nach unserer Erfahrung werden Forderungen nicht nur durch Mahnschreiben weiterverfolgt, sondern teilweise auch gerichtlich geltend gemacht. Wer gar nicht reagiert, verschlechtert häufig seine Verteidigungsmöglichkeiten.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wir empfehlen insbesondere folgende Schritte:

Nicht vorschnell zahlen: Keine Zahlung\“zur Ruhe\“und keine telefonischen Schnell-Vergleiche ohne Prüfung.

Unterlagen sichern: Rechnung, Anschreiben, E-Mails, ggf. Gesprächsnotizen und Daten des Anrufs dokumentieren.

Rechtliche Einordnung prüfen lassen: Selbst wenn ein Cold Call rechtswidrig war, wird oft ein Vertrag behauptet. Entscheidend ist daher, die passenden rechtlichen Einwände sauber zu formulieren.

Anfechtung/Kündigung professionell erklären: Je nach Sachverhalt kommen insbesondere Anfechtung (z. B. wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung) und eine rechtssichere Kündigung in Betracht. Außerdem prüfen wir regelmäßig, ob Vertragsklauseln (z. B. automatische Verlängerungen bei Fristversäumnis) wirksam sind und welche Konsequenzen daraus folgen.

Inkasso-Druck richtig bewerten: Inkassoschreiben erhöhen oft die Druckkulisse – das ersetzt aber keine rechtliche Prüfung der Forderung.

Auch Betroffene ausÖsterreich und der Schweiz

Wir sehen zudem, dass sich Betroffene nicht nur aus Deutschland, sondern auch ausÖsterreich und der Schweiz mit vergleichbaren Schilderungen bei uns melden.

Weitere Informationen

Eine ausführliche Darstellung des typischen Vorgehens und konkrete Hinweise zur Forderungsabwehr haben wir in unserem Beitrag\“Suchmaschinen Service GmbH – Rechnung abwehren\“veröffentlicht.

Über uns: LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Wir sind eine auf Wettbewerbsrecht,Markenrechtund IT-Recht spezialisierte Kanzlei in München. Wir beraten und vertreten Unternehmen bundesweit, insbesondere bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und bei Streitigkeiten rund um telefonische Vertriebsmodelle und Vertragsbehauptungen im B2B-Bereich.

Pressekontakt

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Rambergstraße 5, 80799 München
Tel.: +49 (0) 89 38 666 070
E-Mail: office@ll-ip.com

Posted by on 27. Februar 2026.

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Categories: Allgemein

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