Vier Jahre nach Machtübernahme der Taliban: Abschiebungen nach Afghanistan sind untragbar

Trotz dieser erschütternden Realität plant die Bundesregierung, alle humanitären Aufnahmeprogramme für gefährdete Menschen aus Afghanistan zu beenden. Asylanträge von afghanischen Männern werden immer häufiger abgelehnt und es sollen weitere Abschiebungen nach Afghanistan erfolgen.
\“Angesichts der aktuellen politischen und humanitären Lage in Afghanistan sind Abschiebungen dorthin mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar und somit untragbar\“, betont Allenberg. Das Refoulement-Verbot untersagt demnach Rückführungen in Länder, in denen einer Person Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Deutschland ist nach internationalem Recht dazu verpflichtet, dieses Prinzip zu wahren.
\“Die Lage in Afghanistan lässt hier keinen Zweifel zu: Das Land ist nicht sicher. Eine Abschiebung stellt daher einen klaren Bruch des Refoulement-Verbots dar. Das Verbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt absolut, also für jede und jeden, auch unabhängig davon, ob die Person eine Straftat begangen hat\“, erläutert Allenberg. Daher sei eine Abstufung bei der Gefahrenprognose für Gefährder oder Straftäter völkerrechtlich unzulässig.
\“Notwendig sind aufgrund der aktuellen Menschenrechtslage in Afghanistan nicht weitere Abschiebungen, sondern legale Fluchtwege für gefährdete Menschen, wie das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung gegenüber denjenigen, die sich im internationalen Militäreinsatz für Demokratie und Menschenrechte in Afghanistan engagiert haben. Die von der Bundesregierung angekündigte Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme bedeutet für die Betroffenen ein ständiges Bangen um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in einem von Gewalt, Willkür und Rechtlosigkeit regierten Land.\“
WEITERE INFORMATIONEN
Cremer, Hendrik / Hübner, Catharina (2022): Grund- und menschenrechtliche Verantwortung nach dem Abzug aus Afghanistan. Zu den Schutzpflichten Deutschlands für besonders schutzbedürftige Afghan*innen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
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