Viele deutsche Arbeitgeber zahlen zu wenige Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter / Nachforderungen der Rentenversicherung in Höhe von 840 Millionen Euro

Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre einer Betriebsprüfung zu unterziehen. So soll eine Verjährung von fehlerhaften Zahlungen verhindert werden. Dabei wird unter anderem untersucht, ob ausreichende Beiträge an Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt wurden.
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