Versicherte engagieren sich ehrenamtlich im Gesundheitswesen und in der Rentenversicherung

\“Solidarität und soziale Gerechtigkeit leiten das Engagement der Ehrenamtlichen in der Sozialen Selbstverwaltung\“, betont Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).\“Für diese starken Überzeugungen bringen sie viel eigene Zeit und Fachkompetenz ein, um gesundheitliche Versorgung und Services mitzugestalten. Sie sind dabei eine wichtige Ergänzung und Korrektiv der hauptamtlichen Verwaltung.\“
\“Die soziale Selbstverwaltung ist das Fundament, auf dem Vertrauen und Gerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung stehen\“, erklärt Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.\“Menschen, die sich hier ehrenamtlich engagieren, bringen nicht nur Zeit ein, sondern Verantwortungsbewusstsein und den festen Willen, die Interessen von Millionen Versicherten und Rentnern fair zu vertreten. In einer komplexen Welt sorgt dieses Engagement dafür, dass Entscheidungen nah an den Menschen bleiben – unabhängig, ausgewogen und getragen von echter Mitwirkung.\“
Die Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund begrüßen die Initiative von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, beim ersten deutschlandweiten Ehrentag zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 das gemeinsame Tun in den Mittelpunkt zu stellen. Gemeinsames Gestalten bringt die Menschen zusammen, so Klemens und Herrmann, stärkt das Gemeinwohl und festigt die Demokratie. Ehrenamtliches Engagement wie in der Sozialen Selbstverwaltung ist dabei ein elementarer Bestandteil.
Arbeitsfelder der Sozialen Selbstverwaltung
Die Verwaltungsräte bei den Krankenkassen und die Vertretersammlungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind die wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger. Diese ehrenamtlichen Sozialparlamente werden bei den Sozialwahlen von den beitragszahlenden Versicherten und Rentnern gewählt. Sie sind an maßgeblichen Grundsatzentscheidungen beteiligt, kontrollieren den Haushalt, und wählen den Vorstand. Auch über Bonusprogramme und Leistungen entscheiden sie mit. In den Widerspruchsausschüssen prüfen ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter Widersprüche von Versicherten gegen Leistungsentscheidungen der jeweiligen Krankenkasse oder der Rentenversicherung.
Daneben engagieren sich Ehrenamtliche der Krankenkassen in den Verwaltungsräten beim Medizinischen Dienst in den Ländern und beim Bund. Die Medizinischen Dienste führen Begutachtungen zur Pflegebedürftigkeit durch, prüfen die Qualität von Pflegeeinrichtungen und geben den Krankenkassen aus sozialmedizinischer Sicht Empfehlungen zur medizinisch-pflegerischen Versorgung. Für die gesetzliche Rentenversicherung leisten die ehrenamtlichen Versichertenberater einen wichtigen Beitrag: Bundesweit unterstützen und beraten sie Menschen aus der Nachbarschaft bei der Rentenantragsstellung, nehmen Anträge zur Klärung des persönlichen Versicherungskontos auf und informieren anhand der Versicherungsverläufe zu Möglichkeiten des persönlichen Rentenbeginns sowie zu vielen anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
\“Mitreden!\“: Informationsinitiative zur Sozialen Selbstverwaltung
Mit der Initiative\“Mitreden!\“informieren die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen gemeinsamüber die Soziale Selbstverwaltung: Wie Soziale Selbstverwaltung funktioniert, welche Menschen dahinterstehen und wie Versicherte mitentscheiden können, was bei Rente und Gesundheit passiert. Weitere Informationen finden Sie auf www.sozialwahl.de sowie bei Instagram (https://www.instagram.com/mitreden_sozialwahl?igsh=dXlybXo1M2pxZnh0) und LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/mitreden/).
Pressekontakt:
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