Vergabebeschleunigungsgesetz: Südbadisches Handwerk warnt vor Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der im jetzigen Gesetz gefundene Kompromiss ermögliche weiterhin eine starke Beteiligung des Mittelstands an den öffentlichen Vergabeverfahren. „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wäre daher ein klares Misstrauenssignal gegenüber Handwerk und Mittelstand.“ Die baden-württembergische Landesregierung müsse sich klar zu dem Gesetz positionieren und eine Aufweichung der vom Bundestag beschlossenen Regelung verhindern.
„Der im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene gefundene Kompromiss berücksichtigt bereits umfänglich die Wünsche der öffentlichen Auftraggeber nach Verfahrensbeschleunigung und Erleichterung“, so Burger. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz schreibt nun vor, dass Abweichungen vom Losgrundsatz gezielt auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt bleiben. Für Handwerk und Mittelstand ein gerade noch tragfähiger Kompromiss, der die befürchtete Benachteiligung des Mittelstandes abwendet. „Das ist ein wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt“, erklärt Burger.
„Jede weitere Aufweichung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes ist schädlich für Handwerk und Mittelstand. Es würde zu einer strukturellen Benachteiligung der regional ansässigen Unternehmen bei der Beteiligung an Infrastrukturvorhaben führen“, macht Burger deutlich. „Das einzelne Landesminister diesen Kompromiss nun wieder in Frage stellen, ist ein klarer Affront gegen das Handwerk.“
An die kommunalen Auftraggeber formuliert der Kammerpräsident klare Erwartungen: „Die kommunalen Akteure müssen die neuen Spielräume und Möglichkeiten der Gesamtvergabe verantwortungsvoll und mit Augenmaß nutzen – Abweichungen vom Losgrundsatz müssen tatsächlich wie vorgesehen die Ausnahme bleiben.“ Die dringend notwendige Erneuerung der Infrastruktur in Deutschland werde nur gelingen, wenn das regionale Handwerk eng eingebunden sei.
Die Handwerkskammer Freiburg ist Dienstleister und Ansprechpartner für fast 16.000 Handwerksbetriebe mit mehr als 100.000 Beschäftigten und rund 6.500 Auszubildenden in den Landkreisen Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach sowie dem Stadtkreis Freiburg. Die Mitgliedsbetriebe in Südbaden generierten im Jahr 2023 einen Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro.
Neben den staatlichen Pflichtaufgaben in Ausbildung, Prüfungswesen und Handwerksrolle übernimmt die Handwerkskammer Freiburg zahlreiche weitere Aufgaben. Sie unterhält moderne Beratungs- und Bildungszentren, in denen sie ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Service bietet: berufliche Bildungsangebote, Nachwuchswerbung,Rechtsberatung sowie Beratung in den Bereichen „Betriebswirtschaft“, „Betriebsübergabe und – übernahme“, „Innovation“, „Umwelt“, „Außenwirtschaft“, „Fachkräftesicherung“, „Organisationsentwicklung“ und „Digitalisierung“. Daneben unterstützt sie Existenzgründer und fördert das Handwerk vor Ort.
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