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Umwelt-Omnibus 8: Das Paket\“zur Vereinfachung\“muss einfacher werden

 

Düsseldorf/Hagen, 31. März 2026.\“Wir sind froh, dass der Omnibus kommt – aber die Fahrt Richtung Umweltschutz muss schneller gehen\“, sagt der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM).\“Aktuell erreicht er sein Ziel – Vereinfachung und Straffung bestehender Umweltrechtsvorschriften – nicht.\“Die Stimme von rund 5.000 Unternehmen hat klare Forderungen, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung schneller und unbürokratischer machen würden. In den Omnibus 8 gehören für den Verband Grenzwertanpassungen sowie die Abschaffung der\“Besten verfügbaren Techniken (BVT)\“und zusätzlicher Veröffentlichungspflichten. Der WSM spricht sich gegen die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen (UMS) für betroffene Industrieanlagen aus, die in die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) aufgenommen wurden. Und er verlangt, die Scope-Erweiterung auf Kaltwalzer und Schmieden wieder zurückzunehmen.

Grenzwerte: Orientierung an unterer Bandbreite, nicht am Maximum

\“Fahrplan muss die\“EU-Budapester Erklärung\“von 2024 sein – es sollte einfacher und unbürokratischer werden. Und die EU soll mehr Vertrauen in die Unternehmen setzen\“, unterstreicht Volker Bockskopf, Leiter Umwelt und Arbeitsschutzpolitik. Schrauben möchte der WSM u. a. an den Grenzwerten – sie sollen sich künftig an der unteren Bandbreite orientieren. Und so verhindern, dass Behörden generell die strengste Auslegung am Maximum wählen.\“Sie brauchen mehr Ermessensspielraum, um branchenspezifische Realitäten, technische Machbarkeit und Kosten zu berücksichtigen\“, erklärt Bockskopf.

Keine Doppeldokumentationen und Sicherstellung der\“Besten verfügbaren Techniken\“

Doppeldokumentationen sollten ebenfalls entfallen. Dazu gehört die Aufhebung des Artikels 14a, der ein verpflichtendes UMS inklusive Veröffentlichungspflicht fordert.\“Es wäre nutzlos und eine Extrabelastung. Die vorhandenen Systeme ISO 14001 oder EMAS leisten das bereits und müssen optional bleiben\“, kritisiert der WSM. Auch die zusätzlichen Veröffentlichungspflichten aus dem Artikel 24 bewertet der Verband als überflüssig,\“da das IED-Portal bereits eine umfangreiche und ausreichende externe Kommunikation schafft.\“Das Vorhaben, von Unternehmen die Sicherstellung der sogenannten\“Besten verfügbaren Techniken\“zu verlangen, lehnt der WSM ebenfalls ab. Volker Bockskopf:\“BVTs sind ausschließlich Referenzdokumente für Behörden – das sollte auch so bleiben.\“

Keine Scope-Erweiterung auf Kaltwalzer und Schmieden

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Scope-Erweiterung in der Metallverarbeitung auf Kaltwalzwerke und Schmieden. Sie würde für viele der bereits massiv belasteten Stahl- und Metallverarbeiter eine unnötige Mehrbelastung bedeuten: zusätzliche Genehmigungsverfahren, Berichtspflichten und Investitionen. Obwohl es für ihren Produktionsbereich bereits ausreichende Regelungen gibt. Und sie zudem minimale Umweltauswirkungen haben.\“Die Scope-Erweiterung muss auf jeden Fall wieder heraus\“, unterstreicht Bockskopf.\“Generell müssen wir verhindern, dass sich die EU-Industrieemissionsrichtlinie durch neue Management , Dokumentations und Veröffentlichungspflichten noch weiter aufbläht.\“

Posted by on 31. März 2026.

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Categories: Allgemein

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