Typische Fehler beim Löschen negativer Google Bewertungen

Oft ist der erste Impuls, sich gegen eine negative Bewertung zu verteidigen. Gerade für Ärzte ist dies jedoch problematisch. Eine öffentliche Antwort kann die Löschung der Bewertung behindern, da Google Ihre Stellungnahme im Prüfverfahren verwenden kann. Darüber hinaus riskieren Sie einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung oder die ärztliche Schweigepflicht.
Tipp: Haben Sie bereits auf eine Bewertung geantwortet? Speichern Sie Ihre Antwort und löschen Sie den Kommentar anschließend aus Ihrem Google My Business Profil. Da Sie bereits eine Position bezogen haben, ist eine rechtliche Prüfung notwendig, bevor Sie die Bewertung zur Löschung einreichen. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um rechtliche Fallstrickezu vermeiden.
Direkte Kontaktaufnahme mit Google vermeiden
Auch die direkte Kontaktaufnahme mit Google oder anderen Bewertungsportalen sollte gutüberlegt sein. Jede unbedachte Aussage kann die Löschung der Bewertung verhindern. Oftmals liefern Betroffene Google unnötige Informationen und gehen inhaltlich auf die Bewertung ein – eine Strategie, die sich in der Regel als kontraproduktiv erweist.
Tipp: Haben Sie Google bereits kontaktiert? Speichern Sie die gesamte Kommunikation. Eine rechtliche Prüfung ist unerlässlich, bevor Sie die Bewertung zur Löschung einreichen. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Anwälten, die mit den rechtlichen Feinheiten vertraut sind.
Keine Anmeldung beim Bewertungsportal
Melden Sie sich nicht bei einem Bewertungsportal an und beanspruchen Sie kein Profil für Ihr Unternehmen. Bei Portalen wie Trustpilot und Tripadvisor unterwerfen Sie sich mit der Anmeldung den AGBs und damit den Regeln des Portals. Dies kann beispielsweise zur Folge haben, dass der Gerichtsstand im Ausland liegt und das Portal Bewertungen nur nach eigenen Kriterien löscht. Auchdie Anmeldung bei Google kann nachteilig sein, falls Sie rechtliche Schritte gegen Google einleiten müssen.
Tipp: Haben Sie sich bereits bei einem Bewertungsportal angemeldet? Ihre Rechte könnten durch die AGB eingeschränkt sein. Eine rechtliche Prüfung vor der Beanstandung einer Bewertung ist ratsam. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Anmeldung rechtssicher zu löschen.
Kontakt mit dem Bewerter planen
Ob Sie den Bewerter kontaktieren sollten, muss strategisch abgewogen werden. Eine unüberlegte Kontaktaufnahme kann negative Auswirkungen auf das Prüfverfahren haben. Der Bewerter kann den Inhalt Ihrer Korrespondenz gegen Sie verwenden und die Löschung der Bewertung erschweren.
Tipp: Haben Sie den Bewerter bereits kontaktiert? Speichern Sie die gesamte Kommunikation. Da Sie sich gegenüber dem Bewerter positioniert haben, ist eine rechtliche Prüfung erforderlich, bevor Sie die Bewertung zur Löschung einreichen. Vertrauen Sie auf das Know-how von Anwälten, die sich mit der Thematik auskennen.
Rechtsschutzversicherung abschließen
Eine Rechtsschutzversicherungübernimmt in vielen Fällen die Kosten für einen Anwalt, falls Google eine Bewertung nicht fristgerecht löscht. Die Versicherung zahlt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nicht etwa eine geringe Pauschale. Dadurch kann der Anwalt sein gesamtes Fachwissen einsetzen, um dieLöschung der Bewertung zu erreichen.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen gerne eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die Sie beim Thema Google Bewertungen löschen unterstützt. Sprechen Sie uns an!
Schutz vor erneuten negativen Google Bewertungen
Um das Risiko erneuter negativer Google Bewertungen zu minimieren, sollten Sie in der Deckungsanfrage an die Versicherung auch die Deckung für Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen. Dadurch kann Google verpflichtet werden, erneute Bewertungen desselben Rezensenten durch technische Maßnahmen wie IP-Sperren zu verhindern.
Mehrere Bewertungen– ein Schadenfall
Wenn Sie mehrere Bewertungen bei der Versicherung einreichen, handelt es sich in der Regel um einen einzigen Schadenfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag und die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.
Kostenübernahme und Full-Service
Die Kosten für die anwaltliche Unterstützung werden in der Regel von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen, sofern ein Versicherungsfall vorliegt. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer. Wir kümmern uns um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie gegenüber dem Bewertungsportal tätig.
Keine Rechtsschutzversicherung?
Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen die Kosten für die Beanstandung von Bewertungen übernimmt. Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten für die Versicherung beginnen bei etwa 250 Euro im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u.a. abhängig von Branche und Mitarbeiterzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur für Bewertungen ab Versicherungsbeginn.
Positive Bewertungen aufbauen
Zahlreiche positive Bewertungen wirken wie ein Puffer, falls Sie eine negative Bewertung erhalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Bewertungsfilter – einem Tool, das negative Bewertungen aussortiert. Potenziell negative Bewertungen werden nicht an Google weitergeleitet. Sprechen Sie uns an!
Keine Bewertungen kaufen
Gekaufte Bewertungen werden von den Bewertungsportalen erkannt und gelöscht. Im schlimmsten Fall wird Ihr Profil mit einem Warnhinweis versehen. Darüber hinaus helfen viele neue positive Bewertungen nur bedingt.
Rechenbeispiel: Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen. Eine einzige negative Bewertung lässt Ihren Schnitt sofort auf 4,6 Sterne sinken. Ihr hervorragendes Profil wird damit durchschnittlich. Um wieder auf 5,0 Sterne zu kommen, benötigen Sie 72 fünf-Sterne-Bewertungen! Die negative Bewertung bleibt dabei weiterhin online. Die Löschung der negativen Bewertung hingegen führt sofort wieder zu 5,0 Sternen.
Spezialisierte Beratung einholen
Lassen Sie sich ausschließlich von Experten beim Thema Google Bewertungen löschen beraten. Löschagenturen dürfen keine Rechtsdienstleistungen erbringen. Dies ist Anwälten vorbehalten. Agenturen können Ihnen daher nicht mit allen Mitteln helfen. Wenn Sie bei der Beanstandung einer Bewertung Fehler machen, kann diese unlöschbar werden. Im schlimmsten Fall drohen sogar Abmahnungen oder negative Feststellungsklagen. Verlassen Sie sich auf das Expertenwissen von Anwälten im Bereich des Reputationsmanagements.
Tipp: Hatten Sie bereits Kontakt mit einer Löschagentur, die die Bewertung nicht löschen konnte? Fordern Sie die Agentur zur Herausgabe der Kommunikation mit Google auf (§ 666, 667 BGB). Möglicherweise können wir Ihnen dann noch helfen. Eventuell haben Sie sogar Schadensersatzansprüche gegen die Agentur.
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