Tricksen Kfz-Versicherungen bei der Schadensregulierung? Diesem Verdacht geht WDR-Doku\“ECHT?\“auf den Grund

Wenn es kracht, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers ein. Doch die Versicherungen scheinen bei der Schadensregulierung zu sparen. Der Verbraucher bleibt dann auf einem Teil seiner Reparaturkosten sitzen. Henning Hamann, Geschäftsführer einer großen Verkehrsanwaltskanzlei meint in seinen Fällen ein Muster zu erkennen: „Ich glaube die Versicherer haben herausgefunden, ab welcher Grenze ein Geschädigter sich wehrt und zu Gericht geht. Deswegen sind die typischen Kürzungen immer in dem Bereich um 350€.“
Auch Kfz-Werkstätten leiden unter der Praxis
Die Kfz-Werkstätten leiden ebenfalls unter den wohl routinemäßigen Kürzungen durch die Versicherungen. Eine nicht-repräsentative Umfrage im Auftrag der Redaktion „ECHT?“ unter Werkstätten hat ergeben, dass nach Sicht der Werkstätten in zwei von drei Schadensfällen ungerechtfertigt gekürzt wird. Für die Werkstätten ist das ein ernsthaftes Problem, weil sie die Differenz häufig einklagen müssen, bestätigt Thomas Aukamm, Geschäftsführer des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik ZKF.
Bei seinen Recherchen stieß das Team von ECHT? immer wieder auf das Unternehmen Controlexpert, das im Auftrag der Versicherungen Gutachten und Rechnungen prüft. Und hier wird es brisant: Dokumente, die der Redaktion vorliegen, zeigen, dass die Mitarbeiter von Controlexpert bestimmte Rechnungspositionen wie beispielsweise Lackierarbeiten systematisch streichen oder kürzen sollten, um für die Versicherungen Geld zu sparen. Ehemalige Mitarbeiter bestätigten dem Reporter-Team, dass sie mit diesen Streichlisten arbeiten sollten. Das Unternehmen erklärt dazu, die Listen seien keine Anleitung zum Kürzen,sondern die Abgrenzung des versicherten Leistungsumfangs. „Unsere Fachexperten prüfen nach klar definierten technischen Kriterien und objektiven Leitlinien – nicht nach Kürzungszielen.“
Zusammen mit dem LegalTech-Unternehmen Unfall-Navi wertete das ECHT?-Team mehr als 5000 Schadensfällen aus dem vergangenen Jahr aus. Das Ergebnis: In mehr als 40 Prozent der Fälle ist die Schadenssumme gekürzt worden. In vielen Fällen wohl ungerechtfertigt. Denn die Versicherungen haben in diesen Fällen die gekürzte Summe später doch ausgezahlt, aber nur, wenn die Verbraucher sich gewehrt haben. Angesichts dieser Dimensionen hat die Redaktion ihre Ergebnisse an die Aufsichtsbehörde Bafin weitergeleitet, die den Sachverhalt jetzt prüft.
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