Tino Chrupalla/Alice Weidel: AfD-Bundesverband reicht Verfassungsbeschwerde im\“Verdachtsfall\“-Verfahren ein

Hierzu teilen die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel mit:
\“Die Entscheidung des OVG NRW in Münster kann in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben, zumal sie letztlich selbst einen erheblichen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit unserer Mitglieder bedeutet und legale Äußerungen als angeblich verfassungsfeindlich sanktionierte. Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzignicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten. Die AfD wird alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen.\“
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