Smartphone beschlagnahmt: PIN-Verweigerung ja, Fingerabdruck nein – was im Strafverfahren gilt

PIN schützt – Fingerabdruck nicht
Hier verläuft eine wichtige, oft übersehene Grenze: Die PIN oder das Passwort muss niemand preisgeben. Das wäre eine aktive Mitwirkung an der eigenen Überführung und ist durch die Selbstbelastungsfreiheit geschützt. Anders bei der biometrischen Entsperrung: Fingerabdruck oder Gesichtserkennung dürfen die Ermittler nach der Rechtsprechung zwangsweise nutzen – etwa, indem sie den Finger des Beschuldigten auf den Sensor führen. Das Oberlandesgericht Bremen hat eine solche erzwungene Entsperrung per Fingerabdruck für zulässig gehalten, weil darin nur die Duldung einer körperlichen Maßnahme liegt (vergleichbar § 81b StPO) – und keine aktive Aussage. Die Hintergründe und Grenzen dieser Rechtsprechung hat die Kanzlei in einer ausführlichenUrteilsbesprechungdargestellt:
In der Praxis heißt das: Wer ausschließlich auf eine biometrische Sperre setzt, ist deutlich weniger geschützt als mit einer PIN.
Beschlagnahme braucht grundsätzlich einen richterlichen Beschluss
Die Sicherstellung und Auswertung von Daten richtet sich nach den§§ 94 ff. StPO; für die Beschlagnahme gilt grundsätzlich der Richtervorbehalt (§ 98 StPO). Nur bei\“Gefahr im Verzug\“dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen – ein Ausnahmefall, der im Nachhinein oft angreifbar ist.
Verhältnismäßigkeit als entscheidende Grenze
Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss die Auswertung eines kompletten Datenträgers verhältnismäßig sein: Sie darf sich nicht unbegrenzt auf den gesamten Datenbestand erstrecken, sondern muss in Umfang und Zeitraum an den konkreten Tatvorwurf gebunden bleiben.\“Genau hier setzt die Verteidigung an – wir prüfen, ob die Durchsicht zu weit ging, und können ein Beweisverwertungsverbot geltend machen\“, erklärt Cörper.
Was Betroffene tun sollten
Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen, den Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmebeschluss verlangen und umgehend einen Verteidiger einschalten. Wie man sich bei einerHausdurchsuchungrichtig verhält, hat die Kanzlei zusammengefasst:
Über Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte mit Sitz in Krefeld berät und vertritt Mandanten im Straf- und Steuerrecht sowie in den Bereichen Arbeits-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Mit der seltenen Doppelqualifikation im Straf- und Steuerrecht verteidigt die Kanzlei Beschuldigte in Krefeld und bundesweit – im Notfall rund um die Uhr.
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