Silvester&Neujahr: Wer zahlt für Böllerschäden am Auto? / So sind Autofahrer zum Jahreswechsel abgesichert

Jedes Jahr zum Jahreswechsel steigt die Zahl der durch Feuerwerkskörper verursachten Fahrzeugbrände und Lackschäden drastisch an. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten in der Silvesternacht mit bis zu 1.000 Fahrzeugen so viele kaskoversicherte Pkw in Brand geraten wie sonst in einem ganzen Monat. 2023 zahlten die Versicherer für rund 14.200 Pkw-Brände insgesamt etwa 100 Millionen Euro, durchschnittlich über 7.100 Euro pro Schaden .
Silvester: Spaß mit Risiko
\“Feuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel dazu, aber für Autobesitzer kann es teuer werden\“, sagt Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte der Verti Versicherung AG.\“Raketen sind in der Regel harmlos – sie hinterlassen beim Herabfallen meist nur Schmutz, der sich leicht entfernen lässt.\“
Anders sehe es aus, wenn Feuerwerkskörper direkt auf dem Auto explodierten.\“Schmauchspuren und Schwarzpulverreste können den Lack angreifen und sind oft nur mit Politur zu entfernen. Auch tiefe Kratzer sind problematisch, weil sie später Rostschäden nach sich ziehen können\“, weiß der Versicherungsexperte. Besonders kostspielig seien Glasschäden:\“Eine Windschutzscheibe kostet schnell mehrere Hundert Euro – und wenn Seitenscheiben oder das Heck betroffen sind, steigen die Kosten noch einmal deutlich.\“Richtig problematisch sind Held zufolge illegale Böller mit hoher Sprengkraft:\“Hier reden wir von Schäden, die mehrere Tausend Euro kosten können.\“Im Extremfall könne ein Fahrzeug sogar ausbrennen, wenn Feuerwerkskörper ins Innere gelangen.\“Das ist selten, aber nicht ausgeschlossen\“, warnt Held.\“Gerade bei Cabrios mit Stoffverdeck ist Vorsicht geboten.\“
Kfz-Haftpflicht zahlt nicht für Böllerschäden
\“Grundsätzlich haftet der Verursacher\“, erklärt Held.\“Dessen private Haftpflichtversicherungübernimmt den Schaden, wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat.\“Das setzt aber voraus, dass der Täter bekannt ist.\“In der Realität sind der oder die Täter bei Böllerschäden in der Neujahrsnacht oft nicht zu ermitteln\“, berichtet Held. Dann greife die eigene Kfz-Kaskoversicherung – sofern man sie hat:\“Wer nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht vorweisen kann, bleibt in jedem Fall auf den Kosten sitzen\“, weiß Held.\“Die Teilkasko dagegen deckt Schäden durch Brand, Explosion und Glasbruch, Vollkasko zusätzlich Vandalismus-Schäden.\“
Und was, wenn man nicht weiß, ob der Schaden absichtlich verursacht wurde, es sich also um Vandalismus handelt? Held rät:\“Im Zweifel melden Sie einfach den Schaden undüberlassen Sie die Einstufung der Versicherung. Wichtig ist, dass Sie alles dokumentieren und die Polizei informieren – das erhöht die Chancen auf Regulierung.\“Wichtig zu wissen:\“Wer den Schadenüber die Vollkasko reguliert, muss mit einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und einer entsprechenden Beitragsanpassung im Folgejahr rechnen. Bei Teilkasko passiert das nicht\“, ergänzt der Versicherungsexperte.
E-Autos: Nicht jede Versicherung umfasst Brandschäden der Batterie
Auch Elektroautos sind nicht immun gegen Silvesterschäden – im Gegenteil:\“Ein Brand bei einem E-Auto ist besonders heikel, weil die Batterie schwer zu löschen ist\“, erklärt Held. Auch könne die Reparatur deutlich teurer werden als bei Verbrennern.\“Die gute Nachricht für Kunden: Auch in solchen Brandfällen greift die Teilkasko, sofern sie explizit Batterieschäden umfasst.\“Held empfiehlt, genau zu prüfen, ob dies bei der eigenen Versicherung der Fall sei:\“Nicht jede Police deckt dieses Risiko.\“
Da ein Wechsel der Kfz-Versicherung bei der Mehrheit der Kunden genau zum Jahreswechsel stattfindet, stellt sich gegebenenfalls die Frage, ob der alte oder der neue Versicherer für einen Schaden in der Neujahrsnacht aufkommt:\“Die Regel lautet: Es zahlt derjenige, bei dem der Vertrag zum Zeitpunkt des Schadens in Kraft war\“, erläutert Held.\“Da sich die meisten Silvester-Schäden kurz nach Mitternacht ereignen, ist in der Praxis fast immer der neue Versicherer zuständig – vorausgesetzt, der Vertrag ist ab dem 1. Januar um 0 Uhr wirksam.\“
Risiken vermeiden – in der Nacht und am Neujahrsmorgen
Fazit: Wer sein Auto in der Silvesternacht im Freien abstellt, geht ein vermeidbares Risiko ein.\“Überlegen Sie, wo Ihr Auto in der Silvesternacht am sichersten steht – idealerweise parken Sie Ihr Auto in einer Garage oder einem Parkhaus\“, rät Held.\“Wer keinen sicheren Stellplatz hat, sollte eine ruhige Seitenstraße wählen oder das Fahrzeug mit einer schwer entflammbaren Abdeckung schützen. Ein paar Minuten Planung können Tausende Euro Schaden verhindern.\“
Held empfiehlt außerdem, das Auto am Neujahrsmorgen sofort zu kontrollieren:\“Manchmal verstecken selbsternannte Spaßvögel Böller im Auspuff – das kann gefährlich werden\“, sagt Held. Und wer Alkohol getrunken hat, solle seinen Wagen sowieso stehen lassen:\“Restalkohol ist ein viel größeres Risiko als jeder Böller.\“
Tippkasten: 5 Autofahrer-Empfehlungen für die Silvesternacht
1. Sicheren Stellplatz wählen: Garage oder Parkhaus sind die beste Wahl.
2. Abdeckung nutzen: Eine schwer entflammbare Plane schützt vor Schmauchspuren.
3. Kein Feuerwerk vom Autodach starten: Die Hitze kann den Lack irreparabel schädigen.
4. Schäden sofort melden: Polizei informieren und Fotos machen.
5. Versicherung prüfen: Teilkasko deckt Brand und Glasbruch, Vollkasko auch Vandalismus.
Pressekontakt:
Verti Versicherung AG
Sonja Schmitt
Pressesprecherin
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